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Amtsgericht Günzburg

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Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgerichts und führt die Grundbücher für die im Landkreis Günzburg gelegenen Grundstücke. Es ist zuständig für alle Eintragungen in das Grundbuch.

Das Grundbuch ist der Spiegel der privaten dinglichen Rechte an Grundstücken und hat die Aufgabe, über die das Grundstück betreffenden Rechtsverhältnisse möglichst erschöpfend und zuverlässig Auskunft zu geben.

Das Grundbuch dokumentiert

  • wer Eigentümer eines Grundstücks ist,
  • welche Rechte dritter Personen an dem Grundstück bestehen,
  • welche Lasten und Beschränkungen auf dem Grundstück ruhen,
  • in welchem Rangverhältnisse die Rechte untereinander stehen.

Das Grundbuch dient dem Rechtsverkehr mit Grundstücken. Jede rechtsgeschäftliche Rechtsbegründung und Rechtsänderung an Grundstücken bedarf zu ihrer Wirksamkeit neben der Einigung über die Rechtsänderung zusätzlich der Eintragung in das Grundbuch. Wenn Sie also z.B. das Eigentum an einem Grundstück übertragen oder ein Grundpfandrecht an Ihrem Grundstück bestellen wollen, ist für diese Rechtsänderung eine entsprechende Eintragung in das Grundbuch erforderlich.

Die Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse wie z.B. Lage, Bezeichnung oder Grenzverlauf des Grundstücks fällt in die Zuständigkeit des zuständigen Vermessungsamts. Ausschließlich dort können Sie Lagepläne eines Grundstückes erhalten.

Grundbucheinsicht

Das Grundbuch gibt Auskunft über die das jeweilige Grundstück betreffenden privatrechlichen Verhältnisse. Als öffentliches Register dient es grundsätzlich der Einsichtnahme durch Dritte. Da das Grundbuch jedoch zahlreiche den Eigentümer betreffende persönliche Daten enthält, steht es nicht zur Einsicht für jedermann offen. Die Einsicht vielmehr nur demjenigen gestattet, der gegenüber dem Grundbuchamt ein berechtigtes Interesse darlegt.

Ein "berechtigtes Interesse" ist gegeben, wenn Sie sachliche Gründe für die gewünschte Einsichtnahme vorbringen können, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloße Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen. Daher dürfen zum Beispiel Gläubiger des Grundstückseigentümers, die die Zwangsvollstreckung in den Grundbesitz beabsichtigen, oder Kaufinteressenten, mit denen der Grundstückseigentümer bereits in Verhandlungen steht, Einsicht in das Grundbuch nehmen.

Das berechtigte Interesse ist dem Grundbuchamt gegenüber glaubhaft zu machen.


Kosten der Grundbucheinsicht
Für die Einsicht in das Grundbuch werden keine Kosten erhoben.

Erteilung von Abschriften bzw. Ausdrucken aus dem Grundbuch

Soweit Sie zur Einsicht in das Grundbuch berechtigt sind, können Sie vom Grundbuchamt die Erteilung einer Abschrift aus dem Grundbuch verlangen. Wenn Sie dies wünschen, wird die Abschrift vom Grundbuchamt beglaubigt.

In den Ländern, die - wie Bayern - das Grundbuch maschinell führen, tritt an die Stelle der Abschrift der Ausdruck und an die Stelle der beglaubigten Abschrift der amtliche Ausdruck. Der amtliche Ausdruck ist mit einem Dienstsiegel oder -stempel versehen und steht einer beglaubigten Abschrift gleich.


Kosten einer Grundbuchabschrift
Für unbeglaubigte Abschriften/Ausdrucke aus dem Grundbuch wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro erhoben. Für beglaubigte Abschriften/amtliche Ausdrucke beträgt die Gebühr 20,00 Euro.

Erreichbarkeit

Amtsgericht Günzburg
-Grundbuchamt-
Ichenhauser Straße 16
89312 Günzburg (Hausanschrift)

Telefon: 08221 / 2588-2090
Telefax: 08221 / 2588-2099


Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr
und nach vorheriger telefonischer Terminsabsprache.

Weitere Informationen und wichtige Hinweise

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