Menü

Amtsgericht Günzburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zivilverfahren

Die Abteilung für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten ist insbesondere zuständig für:

  • Vermögensrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 5.000,-- €
  • Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum oder über den Bestand eines derartigen Mietverhältnisses
  • Streitigkeit in Wohnungseigentumssachen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
  • Arreste und einstweilige Verfügungen
  • Anträge auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens
  • Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde

Welches Amtsgericht für Ihren Zivilprozess örtlich zuständig ist, hängt in erster Linie vom jeweiligen Klagegegenstand ab. Die Zivilprozessordnung enthält in den §§ 12 bis 34 die wichtigsten Regelungen zur örtlichen Zuständigkeit.

Im Zivilrechtsstreit vor dem Amtsgericht können Sie sich selbst vertreten oder einen Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen.

Erreichbarkeit

Amtsgericht Günzburg
Ichenhauser Straße 16
89312 Günzburg (Hausanschrift)

Telefon: 08221 / 2588-4020 (Justizkontaktstelle)
Telefax: 09621 / 96241-3954.

E-Mail: poststelle.ziv@ag-gz.bayern.de
Eine Einreichung von formbedürftigen Erklärungen per einfacher E-Mail ist rechtlich nicht zulässig. 

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr
und nach vorheriger telefonischer Terminsvereinbarung

Während der Sitzungszeiten ist freier Zugang zu den Sitzungssälen möglich.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit in Terminen zu gewährleisten, wird gebeten mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen.

Weitere Informationen und wichtige Hinweise

Verfahrensübersicht