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Amtsgericht Hof

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Geldannahmestelle

Die Gerichtszahlstelle des Amtsgerichts Hof wurde am 11.02.2011 aufgelöst.

Zahlungen sind nunmehr grundsätzlich unbar über die unten angegebene Bankverbindung der Landesjustizkasse Bamberg zu leisten.

Bankverbindung

Bayerische Landesbank München
BLZ: 700 500 00
BIC: BYLADEMM
Empfänger: Landesjustizkasse Bamberg

Konto für Einzahlung von Kosten­vorschüssen, Gebühren und Geld­auflagen
Kontonummer: 3024919
IBAN: DE78 7005 0000 0003 0249 19

Konto für Einzahlung von Geldstrafen
Kontonummer: 2024919
IBAN: DE31 7005 0000 0002 0249 19

Konto für sonstige Zahlungen, z. B. Sicherheits­leistung bei Zwangs­ver­steige­rung
Kontonummer: 24919
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19

Hinweise für den Zahlungsverkehr

Vorschusszahlungen sollten erst nach Vergabe einer Rechnungsnummer durch die Gerichte und einer Zahlungsaufforderung, die die notwendigen Buchungsdaten enthält, entrichtet werden. Vorschusszahlungen können auch unter Nutzung des EC-Karten-Verfahrens geleistet werden.

Zahlungen können auch durch Teilnahme am Lastschriftverfahren erfolgen.

Als Verwendungszweck sind bei allen Zahlungen und Schreiben die betreffende Behörde (Amtsgericht Hof, Landgericht Hof oder Staatsanwaltschaft Hof) und das Aktenzeichen, sowie die entsprechende Rechnungsnummer (wenn vorhanden) anzugeben.

Für eng begrenzte Ausnahmefälle, in denen noch Barzahlungsverkehr zulässig ist (insbesondere Haftsachen) , wurde eine Barzahlungsstelle eingerichtet (Justizgebäude Berliner Platz 1, Zimmer Nr. 113).

Scheckzahlungen ab dem 01. November 2016
Mit Wirkung vom 01. November 2016 ist es nicht mehr möglich Zahlungen per Scheck zu bewirken, außer es ist gesetzlich vorgeschrieben.

Auskunft erteilt Herr Schröter
Telefon: 09281 / 600-376 oder 09281 / 600-354

Verfahrensübersicht