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Amtsgericht Hof

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Nachlassverfahren


Das Nachlassgericht ist zuständig für

  • die Feststellung von Erben,
  • die Erteilung von Erbscheinen,
  • Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. die Bestellung eines Nachlasspflegers),
  • Entgegennahme und Beurkundung von Ausschlagungserklärungen für die, die Zuständigkeit des Nachlassgericht Hof gegeben ist,
  • Testamentshinterlegungen

Sprechzeiten und Erreichbarkeit

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Für dringende Angelegenheiten stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung. Unaufschiebbare persönliche Vorsprachen außerhalb der Sprechzeiten sind nur nach telefonischer Absprache möglich.

Die Beurkundung von Ausschlagungserklärungen für beim Amtsgericht Hof anhängige Verfahren
kann nur nach telefonischer Terminvereinbarung erfolgen.
Erbschaftsausschlagungen für auswärtige Nachlassgerichte gem. §344 Abs. 7 FamFG werden
vom Bürgerservice beurkundet und entgegengenommen.

Es finden Personenkontrollen statt.


Erreichbarkeit

Telefax  +49(9281) 600-720
Telefon: +49(9281) 600-

Buchst. Erblasser: A, C, E, I, K, L, N, O, U: Durchwahl: -704
Buchst. Erblasser: D, G, M, V: Durchwahl: -705
Buchst. Erblasser: B, H, J, T: Durchwahl: -706
Buchst. Erblasser: F, R, W, Z: Durchwahl: -710
Buchst. Erblasser: P, Q, S, X, Y: Durchwahl: -714


Weitere Informationen

Verfahrensübersicht