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Amtsgericht Hof

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Grundbuchamt

Das Grundbuchamt Hof ist zuständig für sämtliche Eintragungen in das Grundbuch,
wie zum Beispiel:

Bestandsverzeichnis

    • Begründung von Wohnungs-/Teileigentum
    • Fortführungsnachweise

Abteilung I

    • Eigentumsumschreibungen (z.B. Auflassungen)

Abteilung II

    • Grunddienstbarkeiten und beschränkt persönliche Dienstbarkeiten
    • Nießbrauchsbestellungen und Reallasten
    • Vormerkungen

Abteilung III

    • Grundschulden
    • Hypotheken

Einsicht

Auch können beim Grundbuchamt Hof Grundbucheinsichten vorgenommen werden,
sofern ein berechtigtes Interesse des Antragstellers nachgewiesen ist.

Einsichtsberechtigt in das Grundbuch ist folgender Personenkreis

    • Eigentümer der Grundstücke

    • Eingetragene Gläubiger von Grundpfandrechten

    • Berechtigte von in Abteilung II des Grundbuchs eingetragenen Lasten

    • Behörden zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben

    • Sonstige Personen bei Nachweis eines berechtigten Interesses

unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses nur nach
vorheriger Terminabsprache.

Sollten Sie nicht zu dem obigen Kreis gehören, bringen Sie bitte zur Einsichtnahme
eine Vollmacht des eingetragenen Eigentümers mit.

Die Einsichtnahme in das Grundbuch ist kostenlos.

Grundbuchauszug

Dem vorstehend unter "Einsicht" genannten Personenkreis kann auf Antrag ein
Grundbuchauszug erteilt werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten vor Ort
wird empfohlen, einen entsprechenden schriftlichen Antrag (per Post oder Fax)
einzureichen. Der Grundbuchauszug wird Ihnen dann zugesendet. 

Nutzen Sie hierfür bitte diesen Antrag:   Antrag Grundbuchausdruck 

Falls Sie einen Grundbuchauszug persönlich abholen wollen, beachten Sie bitte
Folgendes: 

Grundbuchauszüge können Montag bis Freitag von 8.00 Uhr -11.00 Uhr beim
Bürgerservice Justiz (BSJ) im Zentraljustizgebäude Berliner Platz 1 (Erdgeschoss)
beantragt und erteilt werden. 

    • Die Kosten für einen einfachen Grundbuchauszug betragen 10 Euro.
    • Die Kosten für einen amtlichen Grundbuchauszug betragen 20 Euro.

Erreichbarkeit

Das Grundbuchamt Hof befindet sich in der Außenstelle des Amtsgerichts Hof
in der Hans-Högn-Straße 10.

Postanschrift: 

Amtsgericht Hof
-Grundbuchamt-
Berliner Platz 1
95030 Hof

Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Termine für eine persönliche Vorsprache können (ausschließlich) telefonisch oder
per E-Mail vereinbart werden.

Telefon: 09281 / 600388
Telefax: 09281 / 600405

E-Mail: poststellegrundbuchamthof@ag-ho.bayern.de

Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen
in Rechtssachen.

Außerhalb der Sprechzeiten ist das Grundbuchamt nur noch bei eiligen,
unaufschiebbaren Angelegenheiten unter der Rufnummer 09281/6000 zu erreichen.

Aktueller Hinweis betreffend Unterlagen zur Grundsteuerreform

Aufgrund der hohen Nachfrage nach Grundbuchauszügen kann derzeit nicht
gewährleistet werden, dass diese direkt ausgehändigt bzw. zeitnah übersandt
werden können. Es ist zudem mit längeren Wartezeiten vor Ort zu rechnen.

Angaben aus dem Liegenschaftskataster zu Gemarkung, Flurstücksnummer und
Flächenangaben erhalten Sie ab 01.07.2022 kostenfrei über www.elster.de. 

Ein kostenpflichtiger Grundbuchauszug ist in der Regel also nicht erforderlich.

Der Grundbuchauszug enthält keine Informationen zur Wohnfläche.
Diesbezüglich liegen dem Grundbuchamt auch keine Daten vor.

Verfahrensübersicht