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Amtsgericht Hof

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zwangsvollstreckung

Das Vollstreckungsgericht ist zuständig für:

  • Pfändung von Forderungen oder sonstiger Ansprüche (z.B. Arbeitseinkommen)
  • Gewährung von Vollstreckungsschutz

Für die Erteilung von Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis beziehungsweise die Erteilung von Abschriften aus dem Vermögensverzeichnis ist das Zentrale Vollstreckungsgericht zuständig.


Sprechzeiten

Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr.

Für dringende Angelegenheiten stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.

Erreichbarkeit

Das Vollstreckungsgericht II Hof ist erreichbar unter

Telefon: 09281 / 600327
Telefax: 09281 / 600345

Verfahrensübersicht