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Amtsgericht Hof

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Betreuungsverfahren

Das Betreuungsgericht ist zuständig für

  • Betreuungsverfahren
  • Pflegschaften für Volljährige und Todeserklärungen

Örtlich zuständig ist in erster Linie das Betreuungsgericht, in dessen Bezirk der oder die Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Sprechzeiten

Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

oder nach telefonischer Vereinbarung
Telefon: 09281 / 600-701
Telefax: 09281 / 600-700

Für dringende Angelegenheiten stehen wir Ihnen auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.


Weitere Informationen

Verfahrensübersicht