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Amtsgericht Hof

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zwangsversteigerung

Zuständigkeit

Das Amtsgericht Hof ist zuständig für Zwangs- und Teilungsversteigerungen von
Grundstücken, die in den Bezirken der Amtsgerichte Hof und Wunsiedel liegen.

Sprechzeiten und Erreichbarkeit

Montag bis Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Sie erreichen das Zwangsversteigerungsgericht während der vorgenannten Sprechzeiten
telefonisch oder im Zentraljustizgebäude Berliner Platz 1, 95030 Hof.


Zuständig für Verfahren in denen der Nachname des Antragsgegners
mit den Buchstaben G, H, I, K, L, M, N, P beginnt:

Frau Nekel, Telefon: 09281/600-324


Zuständig für Verfahren in denen der Nachname des Antragsgegners
mit den Buchstaben A, B, C, D, E, F,  J beginnt:

Frau Köcher, Telefon: 09281/600-323


Zuständig für Verfahren in denen der Nachname des Antragsgegners
mit den Buchstaben O, Q, R, U, V, W, X, Y, Z, Ä, Ö, Ü beginnt:

Frau Vietz, Telefon: 09281/600-329


Zuständig für Verfahren in denen der Nachname des Antragsgegners
mit den Buchstaben S, SCH, T beginnt:

Frau Hornfischer, Telefon: 09281/600-336


Telefax: 09621/96241-4294

Weitere Informationen

Die Versteigerungstermine des Amtsgerichts Hof werden im Internet unter 

www.zvg-portal.de veröffentlicht. 


Dort sind auch Hinweise für Bieter einsehbar.


Bieter müssen sich im Versteigerungstermin durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Soll für nicht im Versteigerungstermin anwesende Dritte geboten werden - dies gilt auch für den Ehegatten -, muss eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorgelegt werden. Firmenvertreter müssen ihre Vertretungsberechtigung durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums nachweisen.

Bieter müssen damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des festgesetzten Verkehrswertes verlangt wird. Die Sicherheitsleistung kann durch Bankbürgschaft, Bundesbank-
scheck oder Verrechnungsscheck eines im Inland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts (Achtung: kein Privatscheck, der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt worden sein) oder durch rechtzeitige Überweisung an die für das
Gericht zuständige Kasse geleistet werden. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.


Konto der Landesjustizkasse Bamberg
Bayerische Landesbank München
IBAN: DE 34 7005 0000 0000 0249 19
BIC: BYLADEMMXXX


Weitere Informationen bzw. Vordrucke finden Sie unter www.bayernportal.de 


Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.

Verfahrensübersicht