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Amtsgericht Hof

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Insolvenzverfahren

Zuständigkeit

Die örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts Hof umfasst die Amtsgerichtsbezirke Hof und Wunsiedel.

Sprechzeiten und Erreichbarkeit

Montag bis Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Sie erreichen das Insolvenzgericht während der vorgenannten Sprechzeiten telefonisch 
oder im Zentraljustizgebäude Berliner Platz 1, 95030 Hof.


Zuständig für Verfahren in denen der Nachname des Schuldners
mit den Buchstaben G, H, I, K, L, M, N, P beginnt:

Frau Nekel, Telefon: 09281/600-324

Zuständig für Verfahren in denen der Nachname des Schuldners
mit den Buchstaben A, B, C, D, E, F,  J beginnt:

Frau Köcher, Telefon: 09281/600-323

Zuständig für Verfahren in denen der Nachname des Schuldners
mit den Buchstaben O, Q, R, U, V, W, X, Y, Z, Ä, Ö, Ü beginnt:

Frau Vietz, Telefon: 09281/600-329

Zuständig für Verfahren in denen der Nachname des Schuldners
mit den Buchstaben S, SCH, T beginnt:

Frau Hornfischer, Telefon: 09281/600-336


Telefax: 09621/96241-4294

Weitere Informationen

Die öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzsachen erfolgen ausschließlich im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de

Weitere Informationen bzw. Vordrucke finden Sie unter www.bayernportal.de

Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.

Verfahrensübersicht