Insolvenzverfahren
Zuständigkeit
Die örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts Hof umfasst die Amtsgerichtsbezirke Hof und Wunsiedel.
Sprechzeiten und Erreichbarkeit
Montag bis Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Sie erreichen das Insolvenzgericht während der vorgenannten Sprechzeiten telefonisch
oder im Zentraljustizgebäude Berliner Platz 1, 95030 Hof.
Zuständig für Verfahren in denen der Nachname des Schuldners
mit den Buchstaben G, H, I, K, L, M, N, P beginnt:
Frau Nekel, Telefon: 09281/600-324
Zuständig für Verfahren in denen der Nachname des Schuldners
mit den Buchstaben A, B, C, D, E, F, J beginnt:
Frau Köcher, Telefon: 09281/600-323
Zuständig für Verfahren in denen der Nachname des Schuldners
mit den Buchstaben O, Q, R, U, V, W, X, Y, Z, Ä, Ö, Ü beginnt:
Frau Vietz, Telefon: 09281/600-329
Zuständig für Verfahren in denen der Nachname des Schuldners
mit den Buchstaben S, SCH, T beginnt:
Frau Hornfischer, Telefon: 09281/600-336
Telefax: 09621/96241-4294
Weitere Informationen
Die öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzsachen erfolgen ausschließlich im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Weitere Informationen bzw. Vordrucke finden Sie unter www.bayernportal.de.
Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.
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