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Amtsgericht Schweinfurt

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Insolvenzverfahren

Sachliche Zuständigkeit

  • Regelinsolvenzverfahren
  • Nachlassinsolvenzverfahren
  • Verbraucherinsolvenzverfahren
  • noch anhängige Verfahren nach der Konkursordnung

Örtliche Zuständigkeit

Das Amtsgericht Schweinfurt ist als Insolvenzgericht örtlich zuständig für den Landgerichtsbezirk Schweinfurt. Dieser umfasst:
  • Amtsgericht Schweinfurt (Stadt und Landkreis Schweinfurt)
  • Amtsgericht Bad Kissingen (Landkreis Bad Kissingen)
  • Amtsgericht Bad Neustadt a.d. Saale (Landkreis Rhön-Grabfeld)

Kontaktaufnahme

Zimmer 705 (7. Stock)
Nebengebäude Jägersbrunnen 6
97421 Schweinfurt (Hausanschrift)

Telefon: 09721 / 542-0
Telefax: 09721 / 542-494
E-Mail: poststelle@ag-sw.bayern.de

Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de

Hinweis: Bei der Suche der Bekanntmachungen muss "Detail-Suche" verwendet werden.

Eröffnungsgründe

Voraussetzung für die Eröffnung des Verfahrens ist:

  • Zahlungsunfähigkeit
  • Überschuldung (nur bei juristischen Personen)
  • drohende Zahlungsunfähigkeit

Verfahrensarten

Die Insolvenzordnung unterscheidet folgende Verfahrensarten:

Regelinsolvenzverfahren
für alle juristischen Personen (z. B. GmbH, AG u. a.) und alle natürlichen Personen, die in irgendeiner Form selbständig tätig sind bzw. selbständig waren und aus dieser früheren Selbständigkeit Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen bestehen oder die Vermögensverhältnissen nicht überschaubar sind.

Verbindlichkeiten aus früheren Arbeitsverhältnissen in diesem Sinne sind Forderungen von ehemaligen Arbeitnehmern des Schuldners und nicht entrichtete Sozialabgaben oder Steuern für ehemalige Arbeitnehmer des Schuldners.
Die Vermögensverhältnisse gelten als nicht überschaubar, wenn bei Antragstellung mehr als 19 Gläubiger vorhanden sind.


Verbraucherinsolvenzverfahren
für alle natürlichen Personen, für die kein Regelinsolvenzverfahren durchgeführt werden kann.

Insolvenzantrag

Das Insolvenzgericht wird nur auf Antrag eines Gläubigers, des Schuldners oder eines Erben tätig. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Insolvenzgrundes. Beim Gläubigerantrag müssen der Insolvenzgrund und die Forderung glaubhaft gemacht werden.

Der Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens kann unmittelbar schriftlich beim Insolvenzgericht gestellt werden.

Der Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens muss schriftlich unter Verwendung der amtlichen Vordrucke beim Insolvenzgericht (s. unten) gestellt werden.

Ein Hinweisblatt zum Ausfüllen des Formulars finden Sie nachfolgend.

Im Verbraucherinsolvenzverfahren muss vor der Antragstellung ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchgeführt werden. Erst nach Scheitern dieses außergerichtlichen Einigungsversuchs kann der Antrag gestellt werden. Das Scheitern dieses Einigungsversuchs muss eine anerkannte Stelle (z. B. eine von der Regierung anerkannte Schuldnerberatungsstelle) oder eine geeignete Person (aufgrund des Berufsrechts Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater) bescheinigen.

Formulare und Merkblätter für das Insolvenzverfahren (Justizportal Nordrhein-Westfalen)

Im folgenden Link erhalten Sie Zugang zu Formularen und Merkblättern für das Insolvenzverfahren:

NRW-Justiz: Insolvenzverfahren

Schuldnerberatungsstelle

Im Bereich des Insolvenzgerichts Schweinfurt sind folgende Schuldnerberatungsstellen von der Regierung von Unterfranken als geeignete Stellen zur Erteilung der Bescheinigung über das Scheitern außergerichtlicher Einigungsversuche anerkannt:

Kolping Schuldner- und Insolvenzberatung Schweinfurt
Fischerrain 2
97421 Schweinfurt
Telefon: 09721 / 738959-0
schuldnerberatung@kolping-bildung-schweinfurt.de

Schuldnerberatungsstelle des Landkreises Bad Kissingen(Sozialhilfeverwaltung) Landratsamt Bad Kissingen
Obere Marktstr. 6
97688 Bad Kissingen
Telefon: 0971 / 801 2030
august.weingart@landkreis-badkissingen.de

Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Diakonischen Werkes des Evangelisch-Lutherischen Dekanatsbezirkes Bad Neustadt e.V.
Unterfranken
Marktplatz 11
97616 Bad Neustadt a.d.Saale
Telefon: 
(09771) 630 97 0
E-Mail: 
schuldnerberatung@diakonie-nes.de
Internet: 
www.diakonie-nes.de/schuldnerberatung

Eine Liste der anerkannten Insolvenzberatungsstellen finden Sie im Internet auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.

Hinweis

Einen Überblick über das Verbraucherinsolvenzverfahren gibt die Broschüre "Der Weg zur Verbraucherentschuldung" des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.

Verfahrensübersicht