Betreuungsverfahren
Die Abteilung für Betreuungen ist telefonisch unter 09942/958-132 zu erreichen.
Bezüglich der künftigen Erreichbarkeit per Fax beachten Sie bitte folgendes:
Zum 1.12.2023 erfolgt in der Betreuungsabteilung des Amtsgerichts Viechtach die Umstellung auf einen Fax- Server.
Sie werden daher gebeten, ab 01.12.2023 für den Faxverkehr mit der Betreuungsabteilung nur noch nachfolgende Faxnummer zu verwenden:
+499621962413953@juwin.fax
Für eine Übergangszeit bis 31.01.2024 wird das analoge Fax noch freigeschaltet bleiben. Nach diesem Zeitpunkt ist zwingend die oben genannte Faxnummer zu verwenden. Sollten Sie selbst ein analoges Fax verwenden, geben Sie statt obiger Nummer bitte ein:
09621 9624 13953
E-Mail: betreuungsabteilung@ag-vit.bayern.de
Informationen zur Vorsorgevollmacht und zur Patientenverfügung erhalten Sie bei der Betreuungsstelle beim Landratsamt Regen sowie beim Caritas-Betreuungsverein Regen.
Neben der tatsächlichen Pflege einer hilfsbedürftigen Person muss auch deren Vertretung gegenüber Dritten geregelt werden. Dies kann durch die Anordnung einer rechtlichen Betreuung (§§ 1814 ff. BGB) geschehen, die von dem für den Wohnsitz des Betroffenen zuständigen Amtsgericht eingerichtet werden kann, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
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Die betroffene Person ist volljährig.
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Die betroffene Person leidet an einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung.
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Die betroffene Person ist nicht in der Lage, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.
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Für die betroffene Person existieren keine anderen Hilfsmöglichkeiten oder ausreichende Vollmachten.
Einleitung des Betreuungsverfahrens
Das Gericht leitet auf Anregung der betreuungsbedürftigen Person selbst oder eines Dritten (z.B. Krankenhaus, Familienangehöriger, Nachbar) ein Betreuungsverfahren ein.
Um dem Gericht frühzeitig die nötigen Informationen zur Verfügung zu stellen, wird empfohlen, für die Anregung einer Betreuung das hierfür vorgesehene Formblatt (Betreuungsanregung) zu verwenden.
Es ist beim Amtsgericht einzureichen, kann erforderlichenfalls aber auch auf der zuständigen Rechtsantragstelle ausgefüllt werden.
In Eilfällen ist es vorteilhaft, zugleich ein ärztliches Zeugnis erstellen zu lassen und dem Gericht vorzulegen.
Online Formulare
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Betreuungsanregung
Sie können die Durchführung eines Betreuungsverfahrens beim zuständigen Betreuungsgericht online anregen.
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Bericht über die Führung der Betreuung
Rechtliche Betreuer können dem Betreuungsgericht einmal jährlich den Bericht über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der betreuten Person online übermitteln. Sofern die Verwaltung des Vermögens zum Aufgabenkreis des Betreuers gehört, kann auch die Vermögensübersicht online eingereicht werden.
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Vermögensverzeichnis Betreuter
Betreuer, denen der Aufgabenbereich der Vermögenssorge übertragen wurde, können zu Beginn der Betreuung bzw. bei Übernahme der Betreuung ein Verzeichnis über das Vermögen der betreuten Person online beim Betreuungsgericht einreichen. Das Vermögensverzeichnis ist bei dem Gericht einzureichen, bei dem das Betreuungsverfahren anhängig ist. Dies ist in der Regel das Betreuungsgericht, in dessen Gerichtsbezirk die betreute Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Freiheitsentziehende Maßnahmen
Die Unterbringung einer Person in einem psychiatrischen Krankenhaus, aber auch schon unterbringungsähnliche Maßnahmen in einem Krankenhaus oder Heim (z.B. beidseitiges Bettgitter, Fixierung der Arme, Gabe von Medikamenten zum Zwecke der Ruhigstellung) bedürfen der gerichtlichen Genehmigung. Die Genehmigung hat der rechtliche Betreuer oder der Bevollmächtigte bei Gericht zu beantragen. Der Bevollmächtigte sollte dem Gericht die Vorsorgevollmacht in Abschrift und möglichst ein ärztliches Zeugnis vorlegen.
Weitere Informationen erhalten Sie im juristischen Lexikon.
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