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Amtsgericht Viechtach

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zeugenbetreuungsstelle

Die Zeugenbetreuungsstelle ist telefonisch unter 09942/958-174 zu erreichen.

Hier soll Ihnen der allgemeine Verfahrensablauf näher gebracht werden und Sie erhalten Antworten auf evtl. Fragen, die bezüglich Ihrer Zeugeneinvernahme auftreten können.

Jeder Zeuge hat Anspruch auf den Ersatz der durch die Terminswahrnehmung entstandenen Kosten (i.d.R. Fahrtkosten und Verdienstausfall).
Achtung: Reisen Sie von einem weiter entfernten Ort als in der Ladung aufgeführt an, können Mehrkosten grundsätzlich nur nach vorheriger Genehmigung durch den Richter erstattet werden. Teilen Sie solche Umstände daher möglichst frühzeitig mit.

Den Antrag auf Zeugenentschädigung können Sie gleich nach dem Termin abgeben oder per Post schicken.
Die Auszahlung der Zeugenentschädigung erfolgt in aller Regel durch Überweisung auf Ihr Konto.


Weitere Informationen erhalten Sie hier unter Opferschutz und Zeugenbetreuung oder im juristischen Lexikon.

Verfahrensübersicht