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Amtsgericht Viechtach

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Nachlassverfahren

Das Nachlassgericht ist telefonisch unter 09942/958-135 oder -107 oder -140 erreichbar.
E-Mail: nachlassabteilung@ag-vit.bayern.de

Bezüglich der künftigen Erreichbarkeit per Fax beachten Sie bitte folgendes:

Zum 01.03.2024 erfolgt in der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Viechtach die Umstellung auf einen Fax- Server.
Sie werden daher gebeten, ab 01.03.2024 für den Faxverkehr mit der Nachlassabteilung nur noch nachfolgende Faxnummer zu verwenden:

+499621962414138@juwin.fax

Für eine Übergangszeit bis 30.04.2024 wird das analoge Fax noch freigeschaltet bleiben. Nach diesem Zeitpunkt ist zwingend die oben genannte Faxnummer zu verwenden. Sollten Sie selbst ein analoges Fax verwenden, geben Sie statt obiger Nummer bitte ein:

09621 96241 4138.

Erben und Vererben - Informationen und Erläuterungen zum Erbrecht

Diese Broschüre zum Erbrecht (Downloadlink) gibt Antworten auf viele wichtige Fragen: Wer ist gesetzlicher Erbe? Was habe ich zu beachten, wenn ich ein Testament machen möchte? u.v.m.

Wenn eine verstorbene Person seinen letzten Wohnsitz im Landkreis Regen hatte, so ist das Nachlassgericht Viechtach zuständig für:

  • die Ermittlung und Feststellung der Erben:
    Das Nachlassgericht wird von sich aus tätig, wenn Vermögen vorhanden ist, dessen Wert die Beerdigungskosten übersteigt

  • die Erteilung von Erbscheinen:
    Ein Erbschein ist ein amtlicher "Ausweis" für den Erben über sein Erbrecht und die Größe seines Erbteils. Der Erbschein wird nur auf Antrag erteilt und ist kostenpflichtig. Die
    Gebühr richtet sich nach dem Nachlasswert.

  • Sicherungsmaßnahmen (z.B. die Anordnung einer Nachlasspflegschaft):
    Eine Nachlasspflegschaft wird angeordnet, wenn die Erben unbekannt sind und gleichzeitig ein Bedürfnis zur Sicherung des Nachlasses besteht. Der Nachlasspfleger (in der Regel ein Rechtsanwalt) verwaltet den Nachlass für die noch nicht bekannten Erben.
    Er erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung aus dem Nachlass

  • Entgegennahme von Beurkundung von Erbausschlagungen (auch wenn nur der Ausschlagende seinen Wohnsitz im Landkreis Regen hat):
    Eine Erbausschlagung ist die Erklärung, dass eine Erbschaft nicht angenommen wird, z.B. zur Vermeidung einer Schuldenhaftung. Die Ausschlagung ist
    kostenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach dem Nachlasswert und beträgt
    mindestens 30 Euro.

    Eine vorherige Terminvereinbarung ist dringend notwendig.
    Im Vorfeld müssen auch sämtliche Daten über die Ausschlagenden und den Erblasser vorliegen. Dafür können Sie den folgenden Antrag verwenden.

  • die Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen:
    Ein privatschriftliches Testament kann beim Nachlassgericht auf Antrag verwahrt werden, um einen Verlust des Testaments zu vermeiden.
    Es wird darauf hingewiesen, dass für die besondere amtliche Verwahrung zwei Gebührenrechnungen (vom Gericht für die Verwahrungsgebühr und von der Bundesnotarkammer für die Registrierungsgebühr) erstellt und versandt werden.
    Die Kosten fallen nur einmalig an!

    Ein persönliches Erscheinen Ihrerseits beim Nachlassgericht ist nicht unbedingt notwendig. Sie können die Unterlagen entweder per Post einreichen oder bei der Wachtmeisterei oder im Bürgerservice (Mo.-Fr. von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr) beim Amtsgericht Viechtach abgeben. Dafür können Sie den folgenden Antrag verwenden.


    • Antrag auf Testamentsverwahrung

      Bitte beachten Sie noch folgende Hinweise:
      Mit vorzulegen sind zwingend ein gültiger Ausweis oder Reisepass (in Kopie) des Testators bzw. beider Testatoren, eine Geburtsurkunde im Original oder beglaubigter Abschrift des Testators bzw. beider Testatoren.
      Sollten nicht alle benötigten Unterlagen vorliegen, behält sich das Nachlassgericht Viechtach die Rücksendung der eingereichten Unterlagen und des Testaments vor.


Nicht zuständig ist das Nachlassgericht für:

  • die Erbauseinandersetzung zwischen den Miterben und die Verteilung des Nachlassvermögens. Dies müssen die Erben untereinander erledigen
  • die Berechnung und Abwicklung von Pflichtteilsansprüchen. Auch diese Ansprüche sind von den Beteiligten untereinander zu klären.

Verfahrensübersicht