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Amtsgericht Viechtach

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Erzwingungshaft

Diese Abteilung ist zuständig für sämtliche Anträge der Zentralen Bußgeldstelle Viechtach im Bayer. Polizeiverwaltungsamt auf Anordnung von Erzwingungshaft (§ 96 OWiG).

Die Abteilung für Erzwingungshaft ist von 8.00 Uhr bis 11.45 Uhr telefonisch unter 09942/958- 175 zu erreichen.

Bezüglich der künftigen Erreichbarkeit per Fax beachten Sie bitte folgendes:

Zum 01.03.2024 erfolgt in der Erzwingungshaftabteilung des Amtsgerichts Viechtach die Umstellung auf einen Fax- Server.
Sie werden daher gebeten, ab 01.03.2024 für den Faxverkehr mit der Erzwingungshaftabteilung nur noch nachfolgende Faxnummer zu verwenden:

+499621962414140@juwin.fax

Für eine Übergangszeit bis 30.04.2024 wird das analoge Fax noch freigeschaltet bleiben. Nach diesem Zeitpunkt ist zwingend die oben genannte Faxnummer zu verwenden. Sollten Sie selbst ein analoges Fax verwenden, geben Sie statt obiger Nummer bitte ein:

09621 96241 4140.

E-Mail: poststelleeh@ag-vit.bayern.de

  • Hier erhalten Sie aus einer Hand Auskunft über den Stand sämtlicher Erzwingungshaftverfahren, die beim Amtsgericht Viechtach gegen Sie geführt werden.
  • Hier werden Sie darüber informiert, wie Sie Anträge auf Stundung, Ratenzahlung und Aufhebung der Erzwingungshaft richtig stellen.

Zahlungen leisten Sie bitte unter Angabe des Aktenzeichens nur direkt an:

Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
Konto: Sparkasse Regen-Viechtach
Konto Nr.: 240000414
BLZ: 74151450
IBAN: DE25 7415 1450 0240 0004 14
BIC: BYLADEM1REG

Falls Sie überprüfen wollen, ob Ihre Zahlungen eingegangen sind, wenden Sie sich bitte an die Zahlstellen der Zentralen Bußgeldstelle Viechtach.

Telefon: 09942 / 952-580 oder -301 bis -314

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