Erzwingungshaft
Diese Abteilung ist zuständig für sämtliche Anträge der Zentralen Bußgeldstelle Viechtach im Bayer. Polizeiverwaltungsamt auf Anordnung von Erzwingungshaft (§ 96 OWiG).
Die Abteilung für Erzwingungshaft ist von 8.00 Uhr bis 11.45 Uhr telefonisch unter 09942/958- 175 zu erreichen oder per Telefax unter 09942/958-108 oder -161.
E-Mail: poststelleeh@ag-vit.bayern.de
- Hier erhalten Sie aus einer Hand Auskunft über den Stand sämtlicher Erzwingungshaftverfahren, die beim Amtsgericht Viechtach gegen Sie geführt werden.
- Hier werden Sie darüber informiert, wie Sie Anträge auf Stundung, Ratenzahlung und Aufhebung der Erzwingungshaft richtig stellen.
Zahlungen leisten Sie bitte unter Angabe des Aktenzeichens nur direkt an:
Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
Konto: Sparkasse Regen-Viechtach
Konto Nr.: 240000414
BLZ: 74151450
IBAN: DE25 7415 1450 0240 0004 14
BIC: BYLADEM1REG
Falls Sie überprüfen wollen, ob Ihre Zahlungen eingegangen sind, wenden Sie sich bitte an die Zahlstellen der Zentralen Bußgeldstelle Viechtach.
Telefon: 09942 / 952-580 oder -301 bis -314
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