Grundbuchamt
Das Grundbuchamt erreichen Sie telefonisch unter 09942/958-112
Telefax: 09942/958-200.
E-Mail: poststelle.gba@ag-vit.bayern.de
Als Eigentümer unter Vorlage Ihres Personalausweises erhalten Sie Grundbucheinsicht oder können einen Grundbuchauszug beantragen, der Ihnen von der zentralen Grundbuchregisterstelle übersandt wird.
Aber nicht nur der Eigentümer eines Grundstücks kann einen Grundbuchauszug/ Grundbucheinsicht bekommen, sondern jeder, der ein berechtigtes Interesse daran hat.
Dies ist in der Regel der Fall, wenn Ihnen ein am Grundstück eingetragenes Recht (z.B. Grundschuld, Dienstbarkeit, Nießbrauch) zusteht oder Sie in sonstiger Weise Gläubiger des eingetragenen Eigentümers sind und dies durch Vorlage eines entsprechenden Titels (z.B. Urteil, Vollstreckungsbescheid) belegen können.
Sind Sie nicht selbst berechtigt, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Das gilt auch, wenn Ihr Ehepartner Alleineigentümer ist. Dass Sie Ehepartner, Eltern oder Kinder des Eigentümers sind, berechtigt Sie nicht zur Einsicht in das Grundbuch!
Den Grundbuchauszug gibt es beglaubigt oder einfach (unbeglaubigt). Je nachdem, für welchen Zweck Sie den Auszug brauchen, benötigen Sie ihn beglaubigt oder einfach. Wir empfehlen Ihnen, sich vor Grundbucheinsicht bei der Stelle zu erkundigen, der Sie den Auszug vorlegen wollen.
Die Kosten für einen einfachen Grundbuchauszug liegen bei 10,- EUR, für einen beglaubigten Grundbuchauszug bei 20,- EUR.
Grundbuchauszüge können schriftlich bzw. per Fax beantragt werden.
Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich.
Das Antragsformular für einen Grundbuchauszug und weitere Anträge, die Sie selbst stellen können, erhalten Sie hier:
- Antrag auf Grundbuchausdruck über BayernID Sie können den Antrag online ausfüllen und direkt an das AG Viechtach senden
- AG Viechtach - Antrag GB Ausdruck
- Antrag auf Grundbuchberichtigung
- Antrag auf Löschung
- Antrag auf Namensberichtigung
Weitere Informationen erhalten Sie im juristischen Lexikon.
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