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Oberlandesgericht München

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Patentanwaltssachen

Senat für Patentanwaltssachen

Die dem Oberlandesgericht durch die Patentanwaltsordnung zugewiesenen Angelegenheiten.

Weitere Informationen zur Zuständigkeit ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan, den Sie einschließlich der einzelnen Nachträge auf der Seite Behördeninformationen unter "Geschäftsverteilungsplan" aufrufen können.

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