Partnerschaftsregister
Das Registergericht Schweinfurt ist zuständig für die Angelegenheiten des Partnerschaftsregisters der Amtsgerichtsbezirke Schweinfurt (mit dem Gebiet der ehemaligen Zweigstelle Gerolzhofen), Bad Kissingen und Bad Neustadt.
Kontaktaufnahme
Geschäftsstelle:
2. Stock, Zimmer 203
Nebengebäude
Jägersbrunnen 6
97421 Schweinfurt (Hausanschrift)
Telefon.:
09721/542- s.u.
Aktenzeichen mit Endziffer 4,5,6,7,8,9,0 - 566
Aktenzeichen mit Endziffer 1,2,3 - 567
Telefax: 09621 / 962414309
E-Mail:
Poststelle.Registergericht@ag-sw.bayern.de
Auskünfte aus den Registern
Online-Auskunft
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) zum 01.08.2022 ist der Abruf aller Registerinhalte aus dem Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister sowie der elektronisch verfügbaren Dokumente kostenfrei!
Nähere Informationen finden Sie unter www.handelsregister.de
Erteilung von Registerauszügen
Schriftlicher Antrag
Erteilung von gebührenpflichtigen Ausdrucken aus den Registern bzw. Kopien der zu den Registern eingereichten Unterlagen aufgrund eines schriftlichen Antrags per Post oder per Telefax (09721/542-190) oder per E-Mail Poststelle.Registergericht@ag-sw.bayern.de.
Hierfür werden jedoch Gebühren erhoben. Ein Registerauszug kostet in beglaubigter Form 20,- Euro und in unbeglaubigter Form 10,- Euro.
Fehlt es bei der Antragstellung an einer Angabe, welcher Auszug gewünscht ist, so wird ein beglaubigter Auszug (20,- Euro) erteilt.
Eine Antragstellung per Telefon ist nicht möglich.
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Das E-Mail-Postfach des Registergerichts dient ausschließlich der Übermittlung nicht formbedürftiger Mitteilungen.
Persönliche Einsicht
Gewährung persönlicher Einsicht direkt beim Amtsgericht Schweinfurt - Registergericht - ist nach vorheriger Anforderung der Akten und Terminvereinbarung während der Dienststunden möglich.
Antragsformular für einen Registerauszug
Telefonische Auskünfte
Telefonische Auskünfte, die gesetzlich und organisatorisch eigentlich nicht vorgesehen sind, können wir leider nur in sehr engem personellen Rahmen zur Verfügung stellen.
Die Leitungen sind deshalb immer stark überlastet, so dass wir Sie auf die üblichen Möglichkeiten der Auskunft, in erster Linie die Internet-Auskunft, daneben auch die Erteilung von Registerauszügen oder von Kopien der entsprechenden Aktenbestandteile sowie persönliche Einsicht, ausdrücklich hinweisen.
Verfahrensübersicht
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