Nachlassverfahren
Zuständigkeit des Nachlassgerichts
Das Amtsgericht Bamberg - Nachlassgericht - ist bei Nachlassverfahren örtlich zuständig, wenn der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in der Stadt oder dem Landkreis Bamberg hatte.
Das Nachlassgericht ist sachlich insbesondere zuständig für:
- Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen
- Ermittlung der Erben
- Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen (Testamente und Erbverträge)
- Erteilung von Erbscheinen, Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Sicherungsmaßnahmen bis zur Ermittlung der Erben, insbesondere Nachlasspflegschaften
- Entgegennahme und Beurkundung der Ausschlagung der Erbschaft
Nicht zuständig ist das Nachlassgericht jedoch für die
- rechtliche Beratung der Beteiligten im Allgemeinen
- Beratung über inhaltliche Gestaltung von Testamenten
- Beratung über laufende Fristen im Falle einer Erbausschlagung
- Inventarisierung des Nachlasses/Feststellung der Nachlasshöhe
- Kündigung und Auflösung von Wohnungen
- Bezahlen von offenen Rechnungen
- Organisation der Beerdigung und Grabpflege
- Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten der Erben untereinander
- Verteilung und Auseinandersetzung des Nachlasses
- Berechnung und Auszahlung der Pflichtteilsansprüche und Vermächtnisse
- Erteilung von Informationen zur Erbschaft- und Schenkungssteuer
Informationen zur Erbschaftssteuer
Erbschaft- und Schenkungsteuer - Bayerisches Landesamt für Steuern
Finanzämter in Bayern: Steuerinfos - Häufig gestellte Fragen - Erbschaft- und Schenkungsteuer
Erreichbarkeit
Amtsgericht Bamberg
- Nachlassgericht -
Synagogenplatz 1
96047 Bamberg (Hausanschrift)
Sie erreichen das Nachlassgericht am besten von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr (Nachmittags nach Vereinbarung). Ausgenommen sind vereinbarte Termine, Eilanträge und fristgebundene Anträge. Falls Sie einen persönlichen Termin benötigen (Ausschlagung, Erbscheinsantrag, Hinterlegung oder Rückgabe eines Testaments), melden Sie sich bitte vorher telefonisch an. Ein persönliches Erscheinen Ihrerseits kann aus organisatorischen Gründen ausschließlich nach telefonischer oder schriftlicher Terminvereinbarung erfolgen.
Hinweis: Soweit Sie eine Beurkundung wünschen (Erbschaftsausschlagung oder Erbscheinsantrag), vereinbaren Sie bitte in jedem Fall vorab telefonisch einen Termin. Sie können nicht davon ausgehen, dass während der allgemeinen Sprechzeiten des Nachlassgerichts ein Beurkundungstermin frei ist. Vielen Dank!
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden
• mittels eines besonderen elektronischen Postfachs,
• über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rec...
Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz
finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
unter https://www.ejustice.bayern.de
Telefon:
- 0951 / 833 - 2102 (Beginn Nachname d. Erblasser/in: E, J, K, L, M, U, W) Zimmer 102
- 0951 / 833 - 2113 (Beginn Nachname d. Erblasser/in: C, R, S) Zimmer 113a
- 0951 / 833 - 2110 (Beginn Nachname d. Erblasser/in: C, E, J, K, L, M, R, U, W) Zimmer 113a
- 0951 / 833 – 2109 (Beginn Nachname d. Erblasser/in: A, D, G, H, I, O, X, Y, Z) Zimmer 109
- 0951 / 833 – 2130 (Beginn Nachname d. Erblasser/in: B, F, G, O, T) Zimmer 109
- 0951 / 833 – 2149 (Beginn Nachname d. Erblasser/in: N, P, Q, S, V) Zimmer 102
Telefax: 09621/962414007
Verwahrung/Rückgabe von Testamenten und Erbverträgen
Ihr Testament können Sie zuhause aufbewahren oder in die amtliche Verwahrung des Amtsgerichts geben. Der Ort der Aufbewahrung hat keine Auswirkungen auf die Gültigkeit des Testaments. Ein Testament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein und sollte Ort und Datum der Errichtung enthalten.
Wenn Sie Ihr Testament in die amtliche Verwahrung des Amtsgerichts geben wollen, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Sie kommen bitte persönlich zum vereinbarten Termin vorbei und bringen das Testament im Original, Ihren Personalausweis und eine Geburts- oder Heiratsurkunde mit, aus welcher Ihre Geburtenregisternummer ersichtlich ist. Bei gemeinschaftlichen Testamenten sollten grundsätzlich beide Ehegatten erscheinen.
Für die Verwahrung von Testamenten am Amtsgericht fallen einmalig Kosten in Höhe von 82,00 EUR an. Hierzu kommen noch Kosten des Zentralen Testamentsregisters. Die aktuellen Kosten des Zentralen Testamentsregisters können Sie hier einsehen: Registerkosten | Zentrales Testamentsregister
Eine Barzahlung bei Gericht ist nicht möglich.
Die Rückgabe von Testamenten aus der amtlichen Verwahrung kann nur an den Verfasser des Testaments persönlich (nach telefonischer Terminvereinbarung) erfolgen, bei Erbverträgen oder gemeinschaftlichen Testamenten grundsätzlich nur an alle Beteiligten.
Auch bei der Rückgabe ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses zwingend notwendig.
Beurkundung von Erbausschlagungen
Wenn Sie ein Erbe ausschlagen möchten, ist die Vereinbarung eines Termins zwingend erforderlich. Bitte bringen Sie zum Termin folgende Unterlagen mit:
- gültigen Personalausweis oder Reisepass
- das Anschreiben des Nachlassgerichtes, aus dem hervorgeht, dass Sie zum Erben berufen sind (soweit vorhanden)
- Angaben zum Verstorbenen, eventuell eine Sterbeurkunde in Kopie (Name, Vorname, Geburtsdatum, Sterbedatum, letzter Wohnsitz und Sterbeort)
- Anschrift und Geburtsdaten von Personen, die ansonsten als Erben in Betracht kommen könnten (Ihre Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister etc.)
- Wenn Sie nicht (nur) für sich ausschlagen wollen, sondern (auch) für Ihre minderjährigen Kinder, beachten Sie bitte, dass bei gemeinschaftlicher elterlicher Sorge beide Elternteile ausschlagen müssen.
Weitere Informationen und nützliche Hinweise
- BMJ - Broschüren und Infomaterial - Erben und Vererben
- Vorsorge für den Erbfall - Publikationsshop der Bayerischen Staatsregierung
- Merkblatt Erbschaftsausschlagung
- Merkblatt gesetzlicher Pflichtteil
- Ausfüllanleitung zur verfahrensvorbereitenden Anfrage/Hinweise zum Erbschein
- Gebührentabelle für Erbscheine/Ausschlagungen
Verfahrensübersicht
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