Zeugenbetreuungsstelle
Die Aufforderung vor Gericht als Zeugin oder Zeuge Aussagen zu machen, kann mit Aufregung, Scheu, Betroffenheit, ja mit vielfältigen Ängsten verbunden sein. In einem solchen Fall können Sie sich der Zeugenbetreuung anvertrauen.
Helfen Sie dem Gericht bei der Wahrheitsfindung!
Ein besonders wichtiges Beweismittel vor Gericht sind die Zeugen. Sie berichten, was sie von dem Vorfall noch wissen und beantworten die ihnen gestellten Fragen.
Wichtig: Bei einer Zeugenaussage darf nichts verschwiegen und nichts hinzugefügt werden!
Besitzen die Zeugen Aufzeichnungen, mit deren Hilfe sie den Vorgang genauer darstellen können, müssen diese mitgebracht werden.
Der Weg zum Gericht bringt oft Unannehmlichkeiten mit sich. Für jeden von uns ist Zeit kostbar.
Aber: Vielleicht sind Sie auch einmal auf einen Zeugen angewiesen.
Zeugenentschädigungsstelle
Als Zeuge haben Sie im Rahmen bestimmter Höchstbeträge Anspruch auf Ersatz Ihres Verdienstausfalls sowie von Fahrtkosten und anderen Auslagen.
Bitte beachten Sie, dass die Zeugenentschädigung nicht bar ausgezahlt wird und halten Sie für die Festsetzung der Entschädigung Ihre Bankverbindung bereit.
Den Antrag auf Entschädigung können Sie unter folgendem Link auch elektronisch einreichen:
Bitte beachten Sie, dass zur elektronischen Einreichung eine BayernID mit dem Vertrauensniveau „Hoch“ erforderlich ist.
Erreichbarkeit
Amtsgericht Bamberg
Zeugen-, Auskunfts-, und Entschädigungsstelle
Zimmer 009 im EG
Synagogenplatz 1
96047 Bamberg (Hausanschrift)
Telefon: 0951 / 833-2011
Telefax: 09621 / 962414008
Verfahrensübersicht
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