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Rechtsantragstelle

Amtsgericht Bamberg
- Rechtsantragstelle -
Erdgeschoss Zimmer 017
Synagogenplatz 1
96047 Bamberg (Hausanschrift)

Telefon: 0951/833-2017
Telefax: 0951/833-2275

Sprechzeiten:
Die Rechtsantragstelle ist Montag bis Freitag von 9 - 12 Uhr besetzt.


Für dringende Angelegenheiten (z.B. Antrag auf einstweilige Verfügung, Arrest oder einstweilige Anordnung u. a.) stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.


Die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Bamberg ist mit einem Rechtspfleger besetzt, der rechtsuchenden Bürgern allgemeine Auskünfte und Hinweise auf andere Hilfsmöglichkeiten bei rechtlichen Problemen geben kann.

Der Rechtspfleger nimmt Anträge in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen zu Protokoll auf.
Zur Rechtsberatung ist der Rechtspfleger nicht befugt. Diese darf grundsätzlich nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist.

In der Regel sind dies Rechtsanwälte.

Hinweise zur Beratungshilfe

Für den Erhalt eines Berechtigungsscheines müssen Sie Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse nachweisen. Bringen Sie deshalb alle hierzu notwendigen Unterlagen neuesten Datums mit, wie z.B. Verdienstbescheinigung, Arbeitslosen-, Sozialhilfebescheid, Mietvertrag, Bescheinigungen über Zahlung von Schulden und sonstigen Verbindlichkeiten etc. sowie die Kontoauszüge der letzten zwei Monate vor Ihrem Besuch bei der Rechtsantragstelle. Weiter bringen Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Anspruch auf Beratungshilfe haben ausschließlich einkommensschwache Bürger.
Beratungshilfe wird für die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts gewährt.

Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die in dem Beratungshilfegesetz vorgesehene Beratungshilfe zu übernehmen. Er kann die Beratungshilfe nur im Einzelfall aus wichtigem Grund ablehnen, § 49 a I BRAO.

Informationen

Verfahrensübersicht