Beratungshilfe
Information
Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können Beratungshilfe bekommen, um sich rechtlich beraten und, soweit erforderlich, vertreten zu lassen.
Beratungshilfe kann auf allen Rechtsgebieten erteilt werden.
Das Amtsgericht kann Ihnen hierzu auf Antrag einen „Berechtigungsschein“ erteilen.
Beratungshilfe gilt jedoch nicht für Vertretung vor Gericht.
Formulare
- Voraussetzungen im Vorab-Check prüfen Hier finden Sie alle Informationen zu Beratungshilfe einfach erklärt und können vor der Antragstellung mit wenigen Klicks testen, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht.
- Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe PDF-Formular
- Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe Für Nutzer eines Bayern ID-Zugangs mit mindestens einem hohen Vertrauensniveau, z.B. Ihren elektronischen Personalausweis, steht Ihnen über das Online-Verfahren zum Antrag auf Beratungshilfe zur Verfügung.
- Antrag auf Zahlung der Vergütung nach Abschluss der Beratungshilfe PDF-Formular
Voraussetzungen für den Erhalt eines Berechtigungsscheines
- Vollständiges und wahrheitsgemäßes Ausfüllen des Beratungshilfeantrages (Formular s. oben), sowie eidesstattliche Versicherung
- Vorlage der Kontoauszüge der letzten 2 Monate (vollständig und ungeschwärzt)
- Vorlage eines aktuellen Einkommensnachweises (z.B. Verdienstbescheinigung, Arbeitslosen-, Sozialhilfebescheid)
- Vorlage des Mietvertrages
- Bescheinigungen über Zahlung von Schulden und sonstigen Verbindlichkeiten etc. (sofern vorhanden)
- Bescheinigungen über Versicherungsbeiträge (sofern vorhanden)
Weitere Grundvoraussetzungen
- Vermögen unter 10.000 €
- Geringes Einkommen (kann individuell variieren, je nach Belastungssituation)
- Rechtsschutzversicherung wurde nicht abgeschlossen, bzw. diese tritt in der Angelegenheit nicht ein (in letzterem Fall bitte Nachweis vorlegen)
- Beratungshilfe wurde in dieser Angelegenheit noch nicht bewilligt oder versagt.
- Der Antrag ist nicht mutwillig gestellt
- In der Sache ist kein gerichtliches Verfahren anhängig
Erreichbarkeit
Der Antrag kann schriftlich an die Postanschrift des Gerichts:
Amtsgericht Bamberg
Synagogenplatz 1
96047 Bamberg
oder persönlich auf der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts
Bamberg (Zi. 017) beantragt werden. Bei persönlichen Anträgen bringen Sie bitte
Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Sprechzeiten der Rechtsantragstelle:
Montag - Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Um vorherige telefonische Terminsvereinbarung unter 0951/833-2017 wird gebeten.
Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die in dem Beratungshilfegesetz vorgesehene
Beratungshilfe zu übernehmen. Er kann die Beratungshilfe nur im Einzelfall aus
wichtigem Grund ablehnen, § 49 a I BRAO.
Verfahrensübersicht
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