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Wohnungseigentumsverfahren

Wohnungseigentumssachen unterliegen seit 1. Juli 2007 dem Verfahrens- und Kostenrecht für Zivilverfahren.

Das Amtsgericht als Zivilgericht entscheidet in Angelegenheiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes:

  • über die sich aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und aus der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ergebenden Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander
  • über die Rechte und Pflichten zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümern
  • über die Rechte und Pflichten des Verwalters bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
  • über die Gültigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
  • bei Klagen Dritter, die sich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder gegen die Wohnungseigentümer richten und sich auf das gemeinschaftliche Eigentum, seine Verwaltung oder das Sondereigentum beziehen
  • bei Mahnverfahren, wenn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Antragstellerin ist.

Örtlich zuständig ist ausschließlich das Gericht in dessen Bezirk das Grundstück liegt.

Eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht vorgeschrieben.

Erreichbarkeit

         Zivilverfahren

Das Zivilgericht ist u. a. zuständig für

  • alle Klagen bis zu einem Streitwert von 5.000 € (auch in Verbindung mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe)
  • Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis
    ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes
  • Wohnungseigentumssachen
  • Arrest und einstweilige Verfügungen
  • Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
  • Anträge auf Vollstreckbarerklärung von ausländischen Schuldtiteln
  • Schutzschriften, soweit nicht eindeutig das Familiengericht zuständig ist
  • Anträge auf Kostenfestsetzung
  • Anträge auf Niederlegung eines Anwaltsvergleichs oder eines Vergleichs einer Schiedsstelle oder Gütestelle auf der Geschäftsstelle
  • Anträge auf Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens
  • Anträge auf Beratungshilfe
  • Anträge auf Kostenerstattung in Beratungshilfeangelegenheiten
  • Außerdem werden dort bearbeitet:
    Klagen und Anträge in Landwirtschafts- und Binnenschifffahrtssachen;
    Hinterlegungssachen;
Erreichbarkeit

Geschäftsstelle (Serviceeinheit):

1 C:
Allgemeine Zivilsachen (C)
Telefon: 0951/833-2228 

2 C und 4 C:
Allgemeine Zivilsachen (C) sowie Wohnungseigentumssachen
Telefon: 0951/833-2226 

3 C:
Allgemeine Zivilsachen (C) sowie Landwirtschafts- und Hinterlegungssachen
Telefon: 0951/833-2227 

18 C:
Allgemeine Zivilsachen (C) sowie Aufgebots- und Güterichterverfahren
Telefon: 0951/833-2212

20 C:
Allgemeine Zivilsachen (C) sowie Binnenschifffahrtssachen
Telefon: 0951/833-2225


Sprechzeiten:
Montag - Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

Für dringende Angelegenheiten stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.

Während der öffentlichen Verhandlungen ist der Zugang zum Justizgebäude gewährleistet.

Rechtsantragstelle für Wohnungseigentumssachen (WEG)

Erdgeschoss, Zimmer 017
Telefon: 0951 / 833-2017

Die Rechtsantragstelle ist wochentags (Montag - Freitag) von 9 - 12 Uhr besetzt.

Mitzubringende Unterlagen

Eigentümerliste, Verwaltervertrag, Gemeinschaftsordnung, Teilungserklärung, Einladung und Protokoll zur Eigentümerversammlung.

Soweit Sie als Antragsteller beim Gericht auch einen Gerichtskostenvorschuss entrichten müssen, erhalten Sie nach ca. zwei bis vier Wochen eine entsprechende Zahlungsaufforderung.

Verfahrensübersicht