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Zwangsversteigerung

Das Vollstreckungsgericht I ist u. a. zuständig für die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Immobilien, z. B.:

  • bebaute und unbebaute Grundstücke, Landwirtschaftsflächen, Wald
  • Eigentumswohnungen, Erbbaurechte

Die örtliche  Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts I umfasst die Amtsgerichsbezirke:

  • Bamberg
    (Stadt und Landkreis Bamberg)
  • Forchheim
    (Landkreis Forchheim)
  • Haßfurt
    (Landkreis Hassberge)

Erreichbarkeit

Zimmer 218 im 2. OG
Amtsgericht Bamberg
- Vollstreckungsgericht I -
Synagogenplatz 1
96047 Bamberg (Hausanschrift)

Telefon: 0951 / 833-2218, -2224
Telefax: 0951 / 833-2060


Sprechzeiten:
Montag - Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

Während der Versteigerungen ist der Zugang zum Justizgebäude gewährleistet.

Die Sitzungssäle befinden sich im Erdgeschoss des Amtsgerichtsgebäudes.

Zwangsversteigerungstermine

Versteigerungstermine seit 01. April 2015 veröffentlichen wir grundsätzlich im Internet unter ZVG-Portal.

Die Veröffentlichung der Termine und der Kurzbeschreibung der Objekte erfolgt ohne Gewähr; ebenso kann nicht garantiert werden, dass der Termin auch tatsächlich stattfindet. Es empfiehlt sich vor dem Termin bei der Geschäftsstelle (0951/833-2218, -2221) nachzufragen, ob der Termin tatsächlich stattfindet. Hier können auch die Gutachten eingesehen werden.

Hinweise zu den Versteigerungen

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise, die für alle Versteigerungsverfahren gelten:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden, und, wenn der Gläubiger oder (ein) Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, anderenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Es ist zweckmäßig, schon drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, anderenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.


Bitte beachten Sie:

Das gemäß § 39 Abs. 1 ZVG für Bekanntmachungen des Amtsgerichts Bamberg in Zwangsversteigerungssachen bestimmte Amtsblatt ist die Internetplattform www.zvg-portal.de.

Darüber hinaus können auch Kurzveröffentlichungen in der lokalen Tagespresse erfolgen. Die Entscheidung hierüber obliegt dem jeweils zuständigen Rechtspfleger. Weiter erfolgt ein Aushang an der örtlichen Gemeinde- und Gerichtstafel. An der Gerichtstafel des Amtsgerichts Bamberg werden sämtliche Termine veröffentlicht.

Biethinweise

Verfahrensübersicht