Menü

Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Grundbuchamt

Information zur Grundsteuererklärung:

Die Vermessungsverwaltung unterstützt Sie im Hinblick auf die erforderlichen Daten für die Grundsteuererklärung und stellt vom 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 Daten für Ihr Grundstück zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Ferner bietet Ihnen das Bayerische Landesamt für Steuern über die Grundsteuer-Hotline unter 089/30 70 00 77 oder im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de weitere Unterstützung.

In der Regel wird für die Grundsteuererklärung kein Grundbuchauszug benötigt.

Bitte beachten Sie insbesondere, dass das Grundbuch keine weiterführenden Angaben zu Gebäudeflächen, Wohnungsgrößen oder dem Baujahr enthält.


Die Geschäftsstelle für Grundbuchsachen befindet sich im 1. Stock Zimmer 1.25 bzw. 1.23.

Telefon: 08821 / 928-117, -116 oder -216

Telefax: 09621 / 9624 11033 

Wegen gleitender Arbeitszeit erreichen Sie einen Ansprechpartner am besten:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung.

Das Grundbuchamt ist zuständig für die Führung der Grundbücher, das heißt für Eintragung von Eigentumsveränderungen, von Grundschulden und anderen dinglichen Rechten (z.B. Dienstbarkeiten) bei Grundstücken, Eigentumswohnungen oder Erbbaurechten.

Bitte beachten Sie, dass in Grundbuchsachen der Übermittlungsweg über den elekronischen Rechtsverkehr noch nicht eröffnet ist. 

Voraussetzungen für Auskünfte oder Grundbuchauszüge:

Die Einsicht in die Grundbücher und Grundakten sowie das Erhalten von Grundbuchauszügen ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Grundbuchordnung).

Grundsätzlich wird dem eingetragenen Eigentümer Grundbucheinsicht gewährt, ebenso demjenigen, dem ein Recht an einem Grundstück zusteht (Grundschuld, Dienstbarkeit, Nießbrauch etc.).

Jedem anderen kann die Einsicht in die Grundbücher nur gewährt werden, wenn er eine Vollmacht eines oben genannten Berechtigten vorlegt, oder in anderer Weise sein berechtigtes Interesse an der Einsicht darlegt.

Die Entscheidung darüber, ob das berechtigte Interesse vorliegt und Grundbucheinsicht gewährt werden kann, obliegt den Bediensteten des Grundbuchamtes.

Das Gleiche gilt für die Erteilung von Grundbuchauszügen.

Zur Grundbucheinsicht ist persönliches Erscheinen notwendig. Grundbuchausdrucke können durch perönliche Vorsprache oder per Fax angefordert werden. Eine möglichst genaue Bezeichnung des gewünschten Blattes ist erforderlich (Gemarkung, Blattstelle, Flurnummer, ggf. Adresse).

Ein Grundbuchausdruck kostet als amtlicher Ausdruck € 20,-- € und als einfacher Ausdruck € 10,-- € je Grundbuchblatt. Bitte erkundigen Sie sich bei der Stelle, für die Sie den Ausdruck benötigen, in welcher Form der Auszug erstellt werden soll.


Notariate

In Garmisch-Partenkirchen ansässige Notariate in alphabethischer Reihenfolge

Notariat Dr. Drasch und Müller

von-Brug-Str. 13/II
82467 Garmisch-Partenkirchen
Tel.: 08821 / 943060

Notariat Schmid
Rathausplatz 13
82467 Garmisch-Partenkirchen
Tel.: 08821 / 50175

Sie können jedoch zu einer Beurkundung einen Notar Ihrer Wahl beauftragen; dieser muss nicht ortsansässig sein. Im Downloadbereich unten finden Sie eine Verlinkung mit welcher Sie einen Notar in Ihrer Nähe finden können.

Allgemeine Informationen

Verfahrensübersicht