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Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Hinterlegungsstelle

Die Hinterlegungsstelle befindet sich im 2. Stock Zimmer 2.02.

Telefon: 08821 / 928-134 bzw. -152

Wegen gleitender Arbeitszeit erreichen Sie einen Ansprechpartner am besten:
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr.

Die Hinterlegung kann erfolgen aus folgenden Gründen:

  • aufgrund gerichtlicher Entscheidung als Sicherheitsleistung zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung
  • aufgrund gerichtlicher Entscheidung als Kaution zur Außervollzugsetzung von Haftbefehlen
  • aufgrund gerichtlicher Entscheidung als Sicherheitsleistung zur Erreichung der vorläufigen Vollstreckbarkeit eines Urteils
  • bei Unsicherheit über den Gläubiger einer Forderung

Ein hinterlegter Betrag oder Gegenstand kann nur aufgrund einer rechtskräftigen Entscheidung des Gerichts oder einer Freigabeerklärung sämtlicher Beteiligter herausgegeben werden.

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