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Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Strafverfahren

Die Geschäftsstelle für Strafsachen befindet sich im 2. Stock Zimmer 2.22 und 2.23.


Anschrift:
Rathausplatz 11
82467 Garmisch-Partenkirchen (Hausanschrift)

Telefon: 08821 / 928-130, 928-131, 928-231 oder 928-110

Bei Zeugenentschädigungen: 08821 / 928-130, 928-131, 928-231 oder 928-110

Telefax: 09621 / 9624 11034

Wegen gleitender Arbeitszeit erreichen Sie einen Ansprechpartner am besten:
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung.

Zuständigkeit

  • Strafverfahren gegen Erwachsene, jedoch nur bis zu einer gewissen Höhe der zu erwartenden Freiheitsstrafe
  • Strafsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende
  • Bußgeldsachen
  • Vollstreckung von Entscheidungen in Strafsachen, soweit Jugendrecht zur Anwendung kommt
  • Bewährungsüberwachung


Strafverhandlungen:
Die Sitzungen des Strafgerichts sind grundsätzlich öffentlich, das heißt jeder kann zusehen. Ausnahmen sind jedoch Strafverfahren, an denen Jugendliche beteiligt sind, oder wenn der Richter aus anderen Gründen die Öffentlichkeit ausschließt.


Anklagebehörde:

Die Staatsanwaltschaft München II leitet die strafrechtichen Ermittlungen, erhebt Anklage und vertritt diese vor dem Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen.


Bewährungshilfe:

Die Bewährungshilfe finden Sie in

80335 München, Seidlstraße 8
Tel. 089 / 5597-2701

und in 

82362 Weilheim, Waisenhausstraße 5, Rückgebäude
Tel. 0881 / 998-601

Informationen

Verfahrensübersicht