Familienverfahren
				
Das Familiengericht ist insbesondere zuständig für:
- Ehescheidung
 - Ehegatten- und Kindesunterhalt
 - Sorge- und Umgangsrecht für Kinder
 - Güterrechtliche Ansprüche
 - Ehewohnung und Hausrat
 - Adoptionen
 - Vormundschaften für Minderjährige
 - Pflegschaften für Minderjährige
 
Kontaktdaten:
Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Für dringende Angelegenheiten (z. b. Antrag auf einstweilige Verfügung, Arrest oder einstweilige Anordnung u.a.) stehen wir - nach vorheriger TERMINSVEREINBARUNG -  auch nachmittags von Montag bis Donnerstag zur verfügung.
Telefon: 
08631 6106 - 160, 161, 162 und 163
Telefax: 
09 62 19 62 41 46 25
E-Mail:
familiensachen@ag-mue.bayern.de