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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Familienverfahren

Das Familiengericht ist insbesondere zuständig für:

  • Ehescheidung
  • Ehegatten- und Kindesunterhalt
  • Sorge- und Umgangsrecht für Kinder
  • Güterrechtliche Ansprüche
  • Ehewohnung und Hausrat
  • Adoptionen
  • Vormundschaften für Minderjährige
  • Pflegschaften für Minderjährige

Sprechzeiten

Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung

Für dringende Angelegenheiten (z. b. Antrag auf einstweilige Verfügung, Arrest oder einstweilige Anordnung u.a.) stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.

Geschäftsstelle (Serviceeinheit)

Zimmer 108 und 109
Telefon: 08631 / 6106-160, 161, 162 und 163
Telefax: 08631 / 6106-307

Verfahrensübersicht