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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Familienverfahren

Familienrecht

Das Familiengericht ist insbesondere zuständig für:

  • Ehescheidung
  • Ehegatten- und Kindesunterhalt
  • Sorge- und Umgangsrecht für Kinder
  • Güterrechtliche Ansprüche
  • Ehewohnung und Hausrat
  • Adoptionen
  • Vormundschaften für Minderjährige
  • Pflegschaften für Minderjährige

Prozess- / Verfahrenskostenhilfe

Prozesskostenhilfe Fotolia 46789598

Auf der Website „Justiz-Services“ können Sie den Antrag auf  Prozesskostenhilfe einfach erklärt und Schritt für Schritt online ausfüllen. Anschließend können Sie das fertige Formular auf Ihren Computer herunterladen und zusammen mit allen Dokumenten beim Amtsgericht einreichen.


Weitere Informationen zur Beantragung von Prozesskostenhilfe finden Sie hier

Kontaktdaten:

Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung

Für dringende Angelegenheiten (z. b. Antrag auf einstweilige Verfügung, Arrest oder einstweilige Anordnung u.a.) stehen wir - nach vorheriger TERMINSVEREINBARUNG -  auch nachmittags von Montag bis Donnerstag zur verfügung.

Telefon:
08631 6106 - 160, 161, 162 und 163

Telefax:
09 62 19 62 41 46 25

E-Mail:
familiensachen@ag-mue.bayern.de

Verfahrensübersicht