Familienverfahren
Das Familiengericht ist insbesondere zuständig für:
- Ehescheidung
- Ehegatten- und Kindesunterhalt
- Sorge- und Umgangsrecht für Kinder
- Güterrechtliche Ansprüche
- Ehewohnung und Hausrat
- Adoptionen
- Vormundschaften für Minderjährige
- Pflegschaften für Minderjährige
Prozess- / Verfahrenskostenhilfe
Auf der Website „Justiz-Services“ können Sie den Antrag auf Prozesskostenhilfe einfach erklärt und Schritt für Schritt online ausfüllen. Anschließend können Sie das fertige Formular auf Ihren Computer herunterladen und zusammen mit allen Dokumenten beim Amtsgericht einreichen.
Weitere Informationen zur Beantragung von Prozesskostenhilfe finden Sie hier.
Kontaktdaten:
Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Für dringende Angelegenheiten (z. b. Antrag auf einstweilige Verfügung, Arrest oder einstweilige Anordnung u.a.) stehen wir - nach vorheriger TERMINSVEREINBARUNG - auch nachmittags von Montag bis Donnerstag zur verfügung.
Telefon:
08631 6106 - 160, 161, 162 und 163
Telefax:
09 62 19 62 41 46 25
E-Mail:
familiensachen@ag-mue.bayern.de