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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Nachlassverfahren

Das Nachlassgericht beim Amtsgericht Mühldorf a. Inn ist örtlich zuständig bei Nachlassverfahren, wenn der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Mühldorf a. Inn hatte.

Sachlich zuständig ist das Nachlassgericht insbesondere für:

  • die Ermittlung und Feststellung von Erben
  • die Erteilung von Erbscheinen
  • Testamentshinterlegungen
  • die Entgegennahme und Beurkundung von Ausschlagungserklärungen
  • Sicherungsmassnahmen (wie z. B. Bestellung eines Nachlasspflegers)
  • freiwillige eidesstattliche Versicherungen
  • Todeserklärungsverfahren

Sprechzeiten

Montag bis Freitag vom 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung

Für dringende Angelegenheiten stehen wir Ihnen auch ausserhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.

Geschäftsstelle (Serviceeinheit)

Zimmer 003, 004, 005
Telefon: 08631 / 6106-101 bis 105
Telefax: 08631 / 6106-309

Verfahrensübersicht