Zivilverfahren
Das Zivilgericht ist u. a. zuständig für
- Klagen mit einem Streitwert bis zu einer Hoehe von 5.000,-- Euro (auch in Verbindung mit einem Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe)
- Arreste und einstweilige Verfügungen
- Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
- Schutzschriften, soweit nicht eindeutig Familiengericht zuständig ist
- Anträge auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens
- Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz
- Anträge auf Kostenfestsetzung in Zivilsachen
- Anträge auf Niederlegung eines Anwaltsvergleichs oder eines Vergleichs einer Schiedsstelle oder Gütestelle auf der Geschäftsstelle.
Kontaktdaten:
Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Für dringende Angelegenheiten stehen wir Ihnen auch ausserhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.
Während öffentlicher Verhandlung ist der Zugang in das Justizgebäude gewährleistet.
Zimmer 106
Telefon: 08631 / 6106-156 oder -159
Telefax: 09 62 19 62 41 46 29
E-Mail:
Zivilsachen@ag-mue.bayern.de
Rechtsantragsstelle in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
Montag bis Dienstag von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung.
Bitte beachten:
Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Für dringende Angelegenheiten (z.B. Antrag auf einstweilige Verfügung, Arrest oder
einstweilige Anordnung) stehen wir auch ausserhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.