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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zivilverfahren

Das Zivilgericht ist u. a. zuständig für

  • Klagen mit einem Streitwert bis zu einer Hoehe von 5.000,-- Euro (auch in Verbindung mit einem Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe)
  • Arreste und einstweilige Verfügungen
  • Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
  • Schutzschriften, soweit nicht eindeutig Familiengericht zuständig ist
  • Anträge auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens
  • Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz
  • Anträge auf Kostenfestsetzung in Zivilsachen
  • Anträge auf Niederlegung eines Anwaltsvergleichs oder eines Vergleichs einer Schiedsstelle oder Gütestelle auf der Geschäftsstelle.

Kontaktdaten:

Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung

Für dringende Angelegenheiten stehen wir Ihnen auch ausserhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.

Während öffentlicher Verhandlung ist der Zugang in das Justizgebäude gewährleistet.


Zimmer 106

Telefon: 08631 / 6106-156 oder -159
Telefax: 09 62 19 62 41 46 29

E-Mail:
Zivilsachen@ag-mue.bayern.de

Rechtsantragsstelle in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten


Montag bis Dienstag von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung.

Bitte beachten:
Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.



Für dringende Angelegenheiten (z.B. Antrag auf einstweilige Verfügung, Arrest oder
einstweilige Anordnung) stehen wir auch ausserhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.

Verfahrensübersicht