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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zivilverfahren

Das Zivilgericht ist u. a. zuständig für

  • Klagen mit einem Streitwert bis zu einer Hoehe von 5.000,-- Euro (auch in Verbindung mit einem Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe)
  • Arreste und einstweilige Verfügungen
  • Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
  • Schutzschriften, soweit nicht eindeutig Familiengericht zuständig ist
  • Anträge auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens
  • Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz
  • Anträge auf Kostenfestsetzung in Zivilsachen
  • Anträge auf Niederlegung eines Anwaltsvergleichs oder eines Vergleichs einer Schiedsstelle oder Gütestelle auf der Geschäftsstelle.

Sprechzeiten

Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung

Für dringende Angelegenheiten stehen wir Ihnen auch ausserhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.

Während öffentlicher Verhandlung ist der Zugang in das Justizgebäude gewährleistet.

Geschäftsstelle (Serviceeinheit)

Zimmer 106
Telefon: 08631 / 6106-156 oder -158
Telefax: 08631 / 6106-304

Verfahrensübersicht