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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zivilverfahren

Das Zivilgericht ist u. a. zuständig für

  • Klagen mit einem Streitwert bis zu einer Hoehe von 5.000,-- Euro (auch in Verbindung mit einem Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe)
  • Arreste und einstweilige Verfügungen
  • Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
  • Schutzschriften, soweit nicht eindeutig Familiengericht zuständig ist
  • Anträge auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens
  • Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz
  • Anträge auf Kostenfestsetzung in Zivilsachen
  • Anträge auf Niederlegung eines Anwaltsvergleichs oder eines Vergleichs einer Schiedsstelle oder Gütestelle auf der Geschäftsstelle.
Prozesskostenhilfe Fotolia 46789598

Auf der Website „Justiz-Services“ können Sie den Antrag auf  Prozesskostenhilfe einfach erklärt und Schritt für Schritt online ausfüllen. Anschließend können Sie das fertige Formular auf Ihren Computer herunterladen und zusammen mit allen Dokumenten beim Amtsgericht einreichen.


Weitere Informationen zur Beantragung von Prozesskostenhilfe finden Sie hier

Kontaktdaten:

Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung

Für dringende Angelegenheiten stehen wir Ihnen auch ausserhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.

Während öffentlicher Verhandlung ist der Zugang in das Justizgebäude gewährleistet.


Zimmer 106

Telefon: 08631 / 6106-156 oder -159
Telefax: 09 62 19 62 41 46 29

E-Mail:
Zivilsachen@ag-mue.bayern.de

Rechtsantragsstelle in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten


Montag bis Dienstag von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung.

Bitte beachten:
Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.



Für dringende Angelegenheiten (z.B. Antrag auf einstweilige Verfügung, Arrest oder
einstweilige Anordnung) stehen wir auch ausserhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.

Verfahrensübersicht