Insolvenzverfahren
Der Zuständigkeitsbereich des Insolvenzgerichts Regensburg umfasst die Amtsgerichtsbezirke Regensburg, Kelheim und Cham.
Das Insolvenzgericht ist zuständig zur Durchführung der Insolvenzverfahren über das Vermögen von natürlichen und juristischen Personen, Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit und Vereinen sowie über Nachlässe.
Für die örtliche Zuständigkeit ist der Wohnsitz bzw. der allgemeine Gerichtsstand des Schuldners maßgeblich. Liegt der Mittelpunkt einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit des Schuldners an einem anderen Ort als dem Wohnsitz oder dem allgemeinen Gerichtsstand, so ist dieser Ort maßgebend.
Fall Sie einen Insolvenzantrag stellen wollen oder einen Fragebogen des Gerichts beantworten müssen, verwenden Sie bitte die nachfolgenden Formulare.
Sprechzeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Erreichbarkeit
Telefon: 0941 / 2003-550 o. -551 o. -552 o. -848 o. -852 o. -853
Telefax: 0941 / 2003-530
Formulare
Sämtliche Formulare können von Hand ausgefüllt werden.
RTF-Formulare könne auch am Computer mit gängigen Textverarbeitungsprogrammen ausgefüllt werden.
- Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens (mit Antrag auf Restschuldbefreiung) Fassung 7/2014
- Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten (Verbraucherinsolvenz) Fassung 7/2014
- Eigenantrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens für natürliche Personen (incl. Anhörungsbogen) Fassung 7/2014
- Eigenantrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens für juristische Personen/Gesellschaften/Vereine (incl. Anhörungsbogen)
Weitere Informationen
Verfahrensübersicht
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