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Amtsgericht Regensburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Strafverfahren

Aufgaben und Zuständigkeit

Das Amtsgericht Regensburg - Abteilung für Strafsachen - ist zuständig für:

  • Strafsachen, Bußgeldsachen, Privatklagesachen und Schifffahrtssachen, in denen der Strafrichter oder das Schöffengericht entscheidet,
  • Strafverfahren und Bußgeldverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende, in denen der Strafrichter als Jugendrichter oder das Jugendschöffengericht entscheidet,
  • richterliche Tätigkeit im Ermittlungsverfahren, Haftsachen nach dem Aufenthaltsgesetz und Rechtshilfesachen,
  • Bewährungsverfahren bei Jugendlichen, Heranwachsenden und Erwachsenen und
  • Jugendstrafvollstreckung, Erzwingungshaft.
Außerdem besteht in Straf- und Bußgeldsachen für bestimmte Delikte eine Sonderzuständigkeit des Amtsgerichts Regensburg für den Bezirk mehrerer Amtsgerichte gemäß der Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten (GZVJu).
Sprechzeiten und Erreichbarkeit

Sprechzeiten:   Montag - Freitag:   08:00 Uhr - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

Für dringende Angelegenheiten stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.

Bei allgemeinen Verfahrensfragen in Strafsachen erreichen Sie einen Ansprechpartner unter:

Telefon:   0941 / 2003-500
Telefax:    0941 / 2003-580

Bei laufenden Verfahren ist Ansprechpartner grundsätzlich die Serviceeinheit des zuständigen Richterreferats.


Ermittlungsrichter:
Telefon:   0941 / 2003-518
Telefax:    0941 / 2003-512

Verfahrensübersicht