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Amtsgericht Regensburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Strafverfahren

Aufgaben und Zuständigkeit

Das Amtsgericht Regensburg - Abteilung für Strafsachen - ist zuständig für:

  • Strafsachen, Bußgeldsachen, Privatklagesachen und Schifffahrtssachen, in denen der Strafrichter oder das Schöffengericht entscheidet,
  • Strafverfahren und Bußgeldverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende, in denen der Strafrichter als Jugendrichter oder das Jugendschöffengericht entscheidet,
  • richterliche Tätigkeit im Ermittlungsverfahren, Haftsachen nach dem Aufenthaltsgesetz und Rechtshilfesachen,
  • Bewährungsverfahren bei Jugendlichen, Heranwachsenden und Erwachsenen und
  • Jugendstrafvollstreckung, Erzwingungshaft.
Außerdem besteht in Straf- und Bußgeldsachen für bestimmte Delikte eine Sonderzuständigkeit des Amtsgerichts Regensburg für den Bezirk mehrerer Amtsgerichte gemäß der Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten (GZVJu).
Sprechzeiten und Erreichbarkeit

Sprechzeiten:   Montag - Freitag:   08:00 Uhr - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

Für dringende Angelegenheiten stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.

Bei allgemeinen Verfahrensfragen in Strafsachen bzw. Ermittlungsrichterangelegenheiten erreichen Sie einen Ansprechpartner unter:

Telefon:   0941 / 2003-0
Telefax:    09621 / 96241-4496

Bei laufenden Verfahren ist Ansprechpartner grundsätzlich die Serviceeinheit des zuständigen Richterreferats.

Besuch einer öffentlichen Gerichtsverhandlung für Schulklassen

Informationen zu Besucheranfragen von Schulklassen bei den Strafgerichten der Justizbehörden Regensburg finden Sie hier.

Verfahrensübersicht