Registersachen
Aufgaben und Zuständigkeit
Das Registergericht Regensburg ist für die Bezirke der Amtsgerichte Cham, Kelheim und Regensburg für folgende Eintragungen zuständig:
- Handelsregister,
- Einzelkaufleute (e.K.), Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) und Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA),
- Partnerschaftsregister,
- Partnerschaftsgesellschaften (PR),
- Genossenschaftsregister,
- Genossenschaften (eG),
- Vereinsregister,
- Vereine (e.V.),
- Güterrechtsregister (nur für den Bezirk Regensburg),
- Güterstandsvereinbarungen zwischen Eheleuten und Lebenspartnern und
- Rechtsverhältnisse an Binnen- und Seeschiffen sowie Schiffsbauwerken.
Für das Schiffsregister ist seit dem 01.11.2023 deutschlandweit zentral das Amtsgericht Hamburg zuständig.
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Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Telefon: 0941 / 2003-0
Telefax: 09621 / 96241-4591
E-Mail: poststelle.registergericht@ag-r.bayern.de
De-Mail-Adresse: ag-regensburg-registergericht@egvp.de-mail.de -
Seit dem 01.01.2007 dürfen Dokumente nur noch in elektronischer Form beim Registergericht eingereicht werden, ausgenommen Unterlagen in Vereinsregistersachen. Die Übersendung in Papierform ist gesetzlich nicht mehr zulässig.
Weitere Informationen:- zum Elektronischen Rechtsverkehr erhalten sie hier und
- zum Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach unter: https://egvp.justiz.de/.
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Allgemeine Auskünfte werden nur in Form von gebührenpflichtigen Ausdrucken aus den Registern erteilt.
Telefonische Auskünfte aus den Registern sind gesetzlich nicht vorgesehen und werden nicht erteilt.
Online-Auskunft:
Über das Internet können kostenfrei Informationen und Registerauszüge abgerufen werden.
Ein beglaubigter Registerauszug ist weiterhin beim Registergericht zu beantragen.
Gemeinsames Registerportal der Länder: www.handelsregister.de
Persönliche Einsicht:
Gewährung persönlicher Einsicht (gebührenfrei) kann direkt beim
Amtsgericht Regensburg
Registergericht
Augustenstraße 3
93049 Regensburg
Zimmer: 3.02
genommen werden.
Schriftlicher Antrag:
Erteilung von gebührenpflichtigen Ausdrucken aus den Registern (unbeglaubigt oder beglaubigt) bzw. Kopien der zu den Registern eingereichten Unterlagen aufgrund eines schriftlichen Antrags per Post oder per Telefax. -
Seit Ablauf des Jahres 2006 sind die Unterlagen zu den jeweiligen Jahresabschlüssen beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einzureichen und von dem Unternehmen im Bundesanzeiger elektronisch bekannt zu machen.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter: www.bundesanzeiger.de.
Verfahrensübersicht
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