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Amtsgericht Regensburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zwangsvollstreckung

Aufgaben und Zuständigkeit

Das Vollstreckungsgericht (Mobiliarvollstreckung) ist z. B. zuständig für die

  • Pfändung von Forderungen und sonstiger Ansprüche und
  • Gewährung von Vollstreckungsschutz.

Warnung vor betrügerischen SMS-Nachrichten

Derzeit kommt es zu Betrugsversuchen mittels SMS-Nachrichten.
Die Empfänger werden aufgefordert, sich wegen eines angeblichen Pfändungsbeschlusses mit dem Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen. Unter der angegebenen Telefonnummer gibt sich der Kontakt sodann als Gerichtsmitarbeiter aus und behauptet, es bestünden rechtskräftige Zahlungstitel.

Die Gerichte des Freistaats Bayern versenden keine SMS-Nachrichten. Antworten Sie auf derartige Nachrichten nicht.

Sprechzeiten und Erreichbarkeit

Sprechzeiten:   Montag bis Freitag:    08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Telefon:
   0941 / 307932-17, -19, -20, -22, -24, -26
Telefax:    09621 / 96241-4028

Schuldner- und Vermögensverzeichnis (Zentrales Vollstreckungsgericht Hof)

Informationen über Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis erhalten Sie ausschließlich beim Zentralen Vollstreckungsgericht Hof.

Für die Abschrift von Vermögensverzeichnissen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Gerichtsvollzieher (zu erfragen über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle).

Verfahrensübersicht