Familienverfahren
Das Familiengericht ist zuständig für
- Ehescheidungen einschließlich des Versorgungsausgleichs,
- Verfahren betreffend die elterliche Sorge und das Umgangsrecht,
- Streitigkeiten, die die durch Verwandtschaft oder Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht betreffen,
- Verfahren über die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrates,
- Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz,
- Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht,
- Verfahren wegen Anfechtung oder Feststellung der Vaterschaft,
- Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe in einem der oben genannten Verfahren,
- geschlossene Unterbringung Minderjähriger,
- Vormundschaften für Minderjährige,
- Pflegschaften für Minderjährige (z.B. Ergänzungspflegschaften bei gesetzlichem Vertretungsausschluss der Eltern),
- Die Genehmigung von bestimmten Rechtsgeschäften von Minderjährigen, (§§ 1643, 1821, 1822 BGB),
- Adoptionen.
Dies gilt nicht für Kindschaftssachen (wie z.B. betreffend die elterliche Sorge und das Umgangsrecht), Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz, Verfahren wegen Vormundschaft, Pflegschaft oder familiengerichtlichen Genehmigungen.
Erreichbarkeit
Geschäftsstelle für Familiensachen
Buxacher Straße 6
(Zimmer 303/308 im 2. Obergeschoß)
Telefon: 08331 / 105-287, -462, -283 oder -461
Telefax: 08331 / 105-281
E-Mail: poststelle.fam@ag-mm.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.