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Amtsgericht Memmingen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Insolvenzverfahren

Das Insolvenzgericht des Amtsgerichts Memmingen ist zuständig zur Durchführung der Insolvenzverfahren über das Vermögen von natürlichen und juristischen Personen, Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit und Vereinen sowie über Nachlässe.

Das Insolvenzgericht ist für Personen zuständig, die im Landkreis Unterallgäu oder in der Stadt Memmingen wohnen. Für Personen, die im Landkreis Günzburg oder in der Stadt und im Landkreis Neu-Ulm wohnen, ist das Insolvenzgericht des Amtsgerichts Neu-Ulm zuständig.

Verbraucherinsolvenzverfahren

Für "Verbraucherinsolvenzverfahren" (keine Schulden aus selbstständiger Tätigkeit) ist zwingend folgender bundeseinheitliche Vordruck zu verwenden:

Regelinsolvenzverfahren

Für das "Regelinsolvenzverfahren" gibt es verschiedene Antragsformulare:

Nachlassinsolvenzverfahren

Für das Insolvenzverfahren über den Nachlass einer verstorbenen Person ist folgender Antragsformular zu verwenden:

Erreichbarkeit

Geschäftsstelle für Insolvenzsachen
St.-Josefs-Kirchplatz 2
87700 Memmingen

Telefon: +49 (8331) 105 248
Telefax: +49 (9621) 96241 3274 

E-Mail: insolvenzgericht.memmingen@ag-mm.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.


Verfahrensübersicht