Insolvenzverfahren
Das Insolvenzgericht des Amtsgerichts Memmingen ist zuständig zur Durchführung der Insolvenzverfahren über das Vermögen von natürlichen und juristischen Personen, Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit und Vereinen sowie über Nachlässe.
Das Insolvenzgericht ist für Personen zuständig, die im Landkreis Unterallgäu oder in der Stadt Memmingen wohnen. Für Personen, die im Landkreis Günzburg oder in der Stadt und im Landkreis Neu-Ulm wohnen, ist das Insolvenzgericht des Amtsgerichts Neu-Ulm zuständig.
Verbraucherinsolvenzverfahren
Für "Verbraucherinsolvenzverfahren" (keine Schulden aus selbstständiger Tätigkeit) ist zwingend folgender bundeseinheitliche Vordruck zu verwenden:
Regelinsolvenzverfahren
Für das "Regelinsolvenzverfahren" gibt es verschiedene Antragsformulare:
- Antrag für ehemalige Selbstständige (PDF) Es liegen mehr als 19 Gläubiger vor und früher wurde eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt. In der Regel bedeutet dies, dass ein Gewerbe ausgeübt wurde.
- Antrag bei laufender Selbstständigkeit (PDF) Aktuell wird noch eine laufende selbstständige Tätigkeit ausgeübt, d.h. es ist noch ein Gewerbe angemeldet etc.
- Antrag für GmbH und weitere Gesellschaftsformen (PDF) Antragsteller ist eine GmbH (AG, Ltd, GbR, GmbH & Co. KG, OHG etc.). Bei Firmen empfiehlt es sich dringend, dass der oder die Geschäftsführer (Vorstände etc.) den ausgefüllten Antrag möglichst nach Terminsabsprache persönlich beim Insolvenzgericht abgeben.
Nachlassinsolvenzverfahren
Für das Insolvenzverfahren über den Nachlass einer verstorbenen Person ist folgender Antragsformular zu verwenden:
Erreichbarkeit
Geschäftsstelle für Insolvenzsachen
St.-Josefs-Kirchplatz 2
87700 Memmingen
Telefon: +49 (8331) 105 248
Telefax: +49 (9621) 96241 3274
E-Mail: insolvenzgericht.memmingen@ag-mm.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.