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Amtsgericht Nürnberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Erzwingungshaft

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Straße 110
90429 Nürnberg (Hausanschrift)
Telefon: 0911 / 321-01
Telefax: 0911 / 321-2882

Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung


Weitere Hinweise zu den Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Zuständigkeiten und Aufgaben

Die Erzwingungshaft ist ein Beugemittel im Bußgeldverfahren gegen einen zahlungsunwilligen Betroffenen.

Zahlt der Betroffene eine rechtskräftig angeordnete Geldbuße nicht und legt auch nicht nachprüfbar dar, dass er zahlungsunfähig ist, kann das Amtsgericht, gegen den Betroffenen die Erzwingungshaft und somit Freiheitsentziehung für eine bestimmte Dauer anordnen. Die Freiheitsentziehung wird in der Justizvollzugsanstalt durchgeführt.

Die Dauer der Erzwingungshaft richtet sich nach der Höhe der Geldbuße und darf 6 Wochen, bei mehreren Geldbußen insgesamt 3 Monate nicht übersteigen. Sie wird nach Tagen bemessen.

Den Vollzug der Erzwingungshaft kann der Betroffene auch noch während der Vollstreckung der Entscheidung durch Zahlung der Geldbuße abwenden.

Anderseits befreit auch der Vollzug nicht von der Zahlungspflicht für die Geldbuße, denn die Erzwingungshaft ist keine Ersatzhaft.

Sonderregelungen gelten im Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende.

Weitere Informationen finden sie auf der Seite des Strafgerichtes, das u. a. auch für die Erzwingungshaft zuständig ist.

Verfahrensübersicht