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Amtsgericht Nürnberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Transsexuellengesetz

Zuständigkeit

Amtsgericht Nürnberg

Flaschenhofstraße 35
90402 Nürnberg (Hausanschrift)
Telefon: 0911 / 321-01
Telefax: 0911 / 321-1399

Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Weitere Hinweise zu den Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.



Für richterliche Entscheidungen über die Änderung des Vornamens und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit von Personen, die sich aufgrund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfinden, ist für den Bezirk des Oberlandesgerichts Nürnberg ausschließlich das Amtsgericht Nürnberg zuständig.

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