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Amtsgericht Nürnberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zwangsvollstreckung

Amtsgericht Nürnberg
Flaschenhofstraße 35
90402 Nürnberg (Hausanschrift)
Telefon: 0911 / 32101
Telefax:  09621 / 96241 1211

Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung


Weitere Hinweise zu den Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Zuständigkeiten und Aufgaben

Das Vollstreckungsgericht (Mobiliarvollstreckung) ist z.B. zuständig für die

  • Pfändung von Forderungen und anderen Rechten (Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse)
  • Gewährung von Vollstreckungs-/Räumungsschutz
  • Entscheidungen über Widersprüche gegen die Eintragungsanordnung
  • Erlass von Durchsuchungsanordnungen
  • Erlass von Haftbefehlen in Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft
  • Entscheidungen über die Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung
  • Festsetzung der Kosten der Zwangsvollstreckung
  • Gewährung von Prozesskostenhilfe in Zwangsvollstreckungsverfahren

Zentrales Vollstreckungsgericht Hof

Das Zentrale Vollstreckungsgericht in Hof ist zuständig für die Führung des Schuldnerverzeichnisses und der Vermögensauskünfte für den Freistaat Bayern.


Weitere Informationen zur Rechtsantragstelle in Zwangsvollstreckungssachen

Die Beantragung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen sowie richterlichen Durchsuchungsanordnungen unterliegt einem Vordruckzwang. Die entsprechenden Vordrucke finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Link zur Seite des Bundesjustizministeriums

Weitere Informationen zur Zwangsvollstreckung

Internetversteigerungen der Gerichte, Staatsanwaltschaften sowie Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in Deutschland und Österreich

https://www.justiz-auktion.de/index.php

Verfahrensübersicht