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Hinterlegungsstelle

I. Kontakt:

Telefon: 

+49 8151 367-143   Zimmer 219 (2.OG)

Telefax:
 +49 9621 96241-0783

E-Mail:
poststelle@ag-sta.bayern.de

Hinweis:
 Die angegebene E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Hierfür sind ausschließlich die für die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs gegebenen Möglichkeiten zu verwenden.
Erklärungen per einfacher E-Mail sind mangels entsprechender Sicherheit nicht rechtswirksam möglich.

Sprechzeiten finden Sie auf der Startseite unter Kontakt

II. Informationen

Eine Hinterlegung kann z.B. erfolgen: 

  • aufgrund gerichtlicher Entscheidung als Sicherheitsleistung zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung
  • aufgrund gerichtlicher Entscheidung als Kaution zur Außervollzugsetzung von Haftbefehlen
  • aufgrund gerichtlicher Entscheidung als Sicherheitsleistung zur Erreichung der vorläufigen Vollstreckbarkeit eines Urteils bei Unsicherheit über den Gläubiger einer Forderung bei Annahmeverzug

Der hinterlegte Betrag oder Gegenstand kann nur aufgrund einer rechtskräftigen Entscheidung des Gerichts oder einer Freigabeerklärung sämtlicher Beteiligter herausgegeben werden.

III. Formblätter

Verfahrensübersicht