Hinterlegungsstelle
I. Kontakt:
Telefon:
+49 8151 367-143 Zimmer 219 (2.OG)
Telefax: +49 9621 96241-0783
E-Mail: poststelle@ag-sta.bayern.de
Hinweis: Die
angegebene E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen
in Rechtssachen.
Hierfür sind ausschließlich die für die Nutzung des
elektronischen Rechtsverkehrs gegebenen Möglichkeiten zu verwenden.
Erklärungen
per einfacher E-Mail sind mangels entsprechender Sicherheit nicht rechtswirksam
möglich.
II. Informationen
Eine Hinterlegung kann z.B. erfolgen:
- aufgrund gerichtlicher Entscheidung als Sicherheitsleistung zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung
- aufgrund gerichtlicher Entscheidung als Kaution zur Außervollzugsetzung von Haftbefehlen
- aufgrund gerichtlicher Entscheidung als Sicherheitsleistung zur Erreichung der vorläufigen Vollstreckbarkeit eines Urteils bei Unsicherheit über den Gläubiger einer Forderung bei Annahmeverzug
Der hinterlegte Betrag oder Gegenstand kann nur aufgrund einer rechtskräftigen Entscheidung des Gerichts oder einer Freigabeerklärung sämtlicher Beteiligter herausgegeben werden.