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Rechtsantragstelle

Das Amtsgericht Starnberg hat keine allgemeine Rechtsantragstelle. Zuständig ist die jeweilige Abteilung selbst, die Sie unter den Verfahren auswählen können.
Beispiel: Für einen Antrag in einer Angelegenheit der Strafabteilung ist die Strafabteilung zuständig.

Verfahrensübersicht