Zwangsvollstreckung
I. Kontakt
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Schuldners.
Telefon:
+49 8151 367-216 Familiennamen M-P, T-Z Zimmer 109 (1.OG)
+49 8151 367-217 Familiennamen A-L, Q-S Zimmer 109a (1.OG)
Telefax: +49 9621 96241-3964
E-Mail: poststellevollstreckung@ag-sta.bayern.de
Hinweis: Die
angegebene E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen
in Rechtssachen.
Hierfür sind ausschließlich die für die Nutzung des
elektronischen Rechtsverkehrs gegebenen Möglichkeiten zu verwenden.
Erklärungen
per einfacher E-Mail sind mangels entsprechender Sicherheit nicht rechtswirksam
möglich.
Sprechzeiten finden Sie auf der Startseite unter Kontakt.
II. Informationen:
Das Zentrale Vollstreckungsgericht Hof ist in Bayern zuständig für die Verwaltung der Vermögensverzeichnisse und Führung des Schuldnerverzeichnisses.
- Pfändung von Forderungen (z.B. Arbeitseinkommen)
- Gewährung von Vollstreckungsschutz
Zu allgemeinen Fragen zum Umgang mit Schulden oder zur Entschuldung können Sie sich unter http://www.meine-schulden.de informieren.
Für Anträge auf Abnahme der Vermögensauskunft sind die Gerichtsvollzieher zuständig.