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Zwangsvollstreckung

I. Kontakt

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Schuldners.

Telefon:

+49 8151 367-216   Familiennamen   M-P, T-Z   Zimmer 109 (1.OG)

+49 8151 367-217   Familiennamen   A-L, Q-S  Zimmer 109a (1.OG) 

Telefax: +49 9621 96241-3964

E-Mailpoststellevollstreckung@ag-sta.bayern.de

Hinweis
Die angegebene E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Hierfür sind ausschließlich die für die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs gegebenen Möglichkeiten zu verwenden.
Erklärungen per einfacher E-Mail sind mangels entsprechender Sicherheit nicht rechtswirksam möglich.

Sprechzeiten finden Sie auf der Startseite unter Kontakt.

II. Informationen:

Das Zentrale Vollstreckungsgericht Hof ist in Bayern zuständig für die Verwaltung der Vermögensverzeichnisse und Führung des Schuldnerverzeichnisses.


Das Vollstreckungsgericht Starnberg ist zuständig bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das bewegliche Vermögen von Schuldnern. Dies sind insbesondere:
  • Pfändung von Forderungen (z.B. Arbeitseinkommen)
  • Gewährung von Vollstreckungsschutz


Zu allgemeinen Fragen zum Umgang mit Schulden oder zur Entschuldung können Sie sich unter http://www.meine-schulden.de informieren.

Für Anträge auf Abnahme der Vermögensauskunft sind die Gerichtsvollzieher zuständig.

III. Hinweise und Formblätter

Verfahrensübersicht