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Zivilverfahren

I. Kontakt

Sofern Sie schon ein Aktenzeichen haben, z.B. 1 C 23/ 22 oder 3 H 25/ 23, richtet sich die Zuständigkeit der Servicekraft nach der Zahl vor dem Buchstaben (C bzw.H).
Anschließend nach der fettgedruckten Endziffer.

Telefon:

+49 8151 367-130   Aufgebotsverfahren


1 C bzw. H - Verfahren

+49 8151 367-201   ungerade Endziffern

+49 8151 367-203   gerade Endziffern


2 C bzw. H - Verfahren

+49 8151 367-201


3 C bzw. H, 4 C bzw. H, 7 C bzw.H - Verfahren

+49 8151 367-140   ungerade Endziffern

+49 8151 367-141   gerade Endziffern



Telefax:
 +49 9621 96241-0783

E-Mail
poststellezivil@ag-sta.bayern.de

Hinweis
Die angegebene E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Hierfür sind ausschließlich die für die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs gegebenen Möglichkeiten zu verwenden.
Erklärungen per einfacher E-Mail sind mangels entsprechender Sicherheit nicht rechtswirksam möglich.

Sprechzeiten finden Sie auf der Startseite unter Kontakt.

II. Informationen

Zuständig bei:

  • Klagen bis zu einem Streitwert von € 10.000,- (auch in Verbindung mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe)
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Mietstreitigkeiten
  • Wohnungseigentumssachen
  • Beweissicherungsverfahren
  • Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde etc.

Das Güterichterverfahren - Ein Angebot der bayerischen Justiz

Rechtsmittel

Die unterliegende Partei eines Zivilprozesses kann grundsätzlich gegen das Urteil Berufung einlegen, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands 600,00 EUR übersteigt.

Die Berufung muss innerhalb eines Monats durch einen Rechtsanwalt (Rechtsanwaltspflicht!) beim Landericht München II eingelegt werden.

III. Formblätter und Broschüren

Zeugenentschädigung Online

Verfahrensübersicht