Zivilverfahren
I. Kontakt
Sofern Sie schon ein Aktenzeichen haben, z.B. 1 C 234/22, richtet sich die Zuständigkeit der Servicekraft nach den letzten beiden Endziffern, im Beispiel fett gedruckt
Telefon:
+49 8151 367-130 Aufgebotsverfahren
+49 8151 367-204 3 C WEG/ 4 C Verfahren
+49 8151 367-140 Endziffern 00 - 18
+49 8151 367-207 Endziffern 19 - 51
+49 8151 367-201 Endziffern 52 - 80
+49 8151 367-141 Endziffern 81 - 99
Telefax: +49 9621 96241-0783
E-Mail: poststellezivil@ag-sta.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Öffnungs – und Sprechzeiten finden Sie auf der Startseite unter Kontakt.
II. Informationen
Zuständig bei:
- Klagen bis zu einem Streitwert von € 5.000,- (auch in Verbindung mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe)
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Mietstreitigkeiten
- Wohnungseigentumssachen
- Beweissicherungsverfahren
- Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde etc.
Das Güterichterverfahren - Ein Angebot der bayerischen Justiz
Rechtsmittel
Die unterliegende Partei eines Zivilprozesses kann grundsätzlich gegen das Urteil Berufung einlegen, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands 600,00 EUR übersteigt.
Die Berufung muss innerhalb eines Monats durch einen Rechtsanwalt (Rechtsanwaltspflicht!) beim Landericht München II eingelegt werden.