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Amtsgericht Nürnberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Nachlassverfahren

Amtsgericht Nürnberg
Flaschenhofstraße 35
90402 Nürnberg (Hausanschrift)
Telefon: 0911 / 321 - 01
Telefax: 0911 / 321 - 1367


Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung


Zur Beurkundung und Entgegennahme von Erbschaftsausschlagungserklärungen ist eine Terminsvereinbarung erforderlich!


Bitte beachten Sie:

Eine fernmündliche Auskunftserteilung erfolgt im Regelfall nicht.

Eine vorherige fernmündliche Terminabsprache mit der Nachlassabteilung ist dringend zu empfehlen, wenn Sie längere Wartezeiten oder eine erneute Vorsprache an einem anderen Tag vermeiden wollen.


Weitere Hinweise zu den Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Aktueller Hinweis für das Nachlassgericht

Aktuell kann es bedauerlicherweise bei der Bearbeitung der Verfahren und Beantwortung von Anfragen verschiedentlich zu Verzögerungen kommen.

Wir bitten um Ihr Verständnis!

Zuständigkeiten und Aufgaben

Das Amtsgericht Nürnberg - Nachlassgericht - ist zuständig, wenn die Erblasserin oder Erblasser den letzten Wohnsitz in Nürnberg hatte.

Zu den Aufgaben des Nachlassgerichtes gehören

  • Hinterlegung von Testamenten
  • Feststellung und Ermittlung von Erben
  • Entgegennahme und Beurkundung von Erbschaftsausschlagungen
  • Erteilung von Erbscheinen
  • Sicherungsmaßnahmen im Todesfall (zum Beispiel Bestellung eines Nachlasspflegers)
  • Todeserklärungen


Nicht zu den Aufgaben des Nachlassgerichtes gehören
  • Verteilung und Auseinandersetzung des Nachlasses
  • Feststellung der Höhe von Pflichtteilsansprüchen
  • Durchsetzung von Vermächtnisansprüchen
  • Auskünfte zur Erbschaftssteuer
  • Feststellung der Nachlasshöhe

Beurkundung von Erbausschlagungen:

Wenn Sie ein Erbe ausschlagen möchten, bringen Sie bitte mit:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • das Anschreiben des Nachlassgerichtes aus dem hervorgeht, dass Sie zum Erben berufen sind, soweit vorhanden
  • Angaben zum Verstorbenen (Name, Vorname, Geburtsdatum, Sterbedatum, letzter Wohnsitz und Sterbeort)
  •  Anschrift und Geburtsdaten von Personen, die ansonsten als Erben (Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister) in Betracht kommen könnten
  • Möchten Sie nicht (nur) für sich ausschlagen wollen, sondern auch für Ihre minderjährigen Kinder, beachten Sie bitte, dass bei gemeinschaftlicher elterlicher Sorge beide Elternteile ausschlagen müssen.

Um längere Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin. Vielen Dank!

Sie können die Erbausschlagung auch vor einem Notar erklären. Die Beurkundungsgebühr entspricht der des Gerichts, allerdings kommen Auslagen und Steuern hinzu.

Häufig gestellte Fragen

Bevor Sie sich mit Ihrer Anfrage an das Nachlassgericht wenden, prüfen Sie bitte, ob Sie hier schon die Antwort auf Ihre Fragen finden können.

Ich möchte mein Testament beim Amtsgericht Nürnberg in Verwahrung geben - was muss ich tun?

Sie müssen folgende Unterlagen an das Nachlassgericht Nürnberg sende:

  • ein kurzes Anschreiben
  • das Testament im Original
  • eine Kopie Ihrer Geburtsurkunden
  • eine Kopie Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses
  • ggf. Kopie der Heiratsurkunde, sofern ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten hinterlegt werden soll

Für die Verwahrung des Testaments wird eine Verwahrgebühr von 75,00 € pro Testament und eine Registrierungsgebühr im Zentralen Testamentsregister von 18,00 € pro Person fällig.

Die erfolgte Verwahrung wird Ihnen schriftlich bestätigt.

Es gab einen Sterbefall - wie geht es jetzt weiter?

Jeder Sterbefall in Nürnberg wird dem Nachlassgericht vom Standesamt Nürnberg gemeldet. Das Amtsgericht Nürnberg ist nur zuständig, wenn der Verstorbene zuletzt in Nürnberg gewohnt hat. Die Person, die vom Standesamt als Auskunftgeber genannt wurde (in der Regel derjenige, der sich um die Beerdigung kümmert) erhält vom Nachlassgericht in den nächsten Wochen einen Fragebogen übersandt. Die sogenannte Formblattanfrage muss vollständig ausgefüllt und binnen 6 Wochen zurückgesandt werden, auch wenn kein Nachlass vorhanden ist.

Wenn der Verstorbene Grundbesitz oder Testament oder die Beerdigungskosten übersteigendes Vermögen hat, so wird ein Nachlassverfahren eingeleitet und die Erben ermittelt.

Mir liegt ein Testament eines Verstorbenen im Original vor - was muss ich tun?

Das Original muss beim Nachlassgericht abgegeben werden, eine Kopie reicht nicht aus. Sie können das Originaltestament per Post einreichen oder dieses unter Angabe des Aktenzeichens - sofern vorhanden - und der Nachlassabteilung als Empfänger im Nachtbriefkasten der Flaschenhofstraße 35 einwerfen oder im Bürgerservice Justiz abgeben.

Das Testament kann nur angenommen werden, wenn bereits eine Sterbeurkunde vorliegt oder mit dem Testament eingereicht wird. Eine Sterbeurkunde erhalten Sie vom Standesamt des Sterbeorts.

Zur Testamentseröffnung werden Sie in der Regel nicht persönlich geladen. Sie erhalten das eröffnete Testament in beglaubigter Kopie per Post. 

Die Wohnung des Verstorbenen ist versiegelt, die Polizei hat mich an das Nachlassgericht verwiesen

Wenn Sie als Angehörige den Schlüssel zur Wohnung des Verstorbenen benötigen, so muss eine Herausgabe mit dem Nachlassgericht abgesprochen werden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Hierbei wird geklärt, welche weiteren Nachweise für die Herausgabe im Einzelfall vorzulegen sind

Mein Mieter ist gestorben – was kann ich tun?

Sie können das zuständige Nachlassgericht schriftlich über das Ableben Ihres Mieters informieren und erfragen, ob Erben bekannt sind.
Hierzu reichen Sie bitte unbedingt eine Kopie des Mietvertrages als Nachweis Ihres berechtigten Interesses ein. Andernfalls kann Ihnen keine Auskunft erteilt werden.

Bezüglich Fragen, welche Rechte und Pflichten Sie nun als Vermieter haben, wenden Sie sich bitte an einen Angehörigen der rechtsberatenden Berufe. Das Nachlassgericht kann Ihnen hierzu keine Informationen geben.

Ich bin möglicherweise Erbe geworden und benötige Auskunft über den Bestand des Nachlasses.

Das Nachlassgericht hat hierzu in der Regel keine vollständigen Informationen vorliegen. (Auch von den Finanzämtern erhält das Nachlassgericht keine Mitteilungen über das Vermögen.)

Lassen Sie sich ggf. rechtlich beraten, um in Erfahrung zu bringen, wo Sie die entsprechenden Informationen bekommen können.

Brauche ich einen Erbschein?

Ein Erbschein ist der schriftliche Nachweis der Erbenstellung. Er ist erforderlich, wenn der Verstorbene Grundbesitz hat. Ein Erbvertrag oder ein notarielles Testament ersetzen den Erbschein in der Regel im Rechtsverkehr.

Ist kein Grundbesitz vorhanden, so kann auch ein handschriftliches Testament zum Nachweis der Rechtmäßigkeit der Erben genügen. Bitte sprechen Sie dies mit Banken und Versicherungen ab.

Ich möchte die Schulden eines verstorbenen Verwandten nicht erben/nicht Erbe werden - was muss ich tun?

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Ausschlagungstermin beim Nachlassgericht oder bei einem Notar Ihrer Wahl. Falls Sie nicht in Nürnberg wohnen, können Sie die Ausschlagung auch bei Ihrem Heimatgericht erklären. Die Ausschlagung muss binnen 6 Wochen ab Kenntnis vom Todesfall erfolgen. Sie werden nicht immer als Erbe angeschrieben, bitte warten Sie daher keinen Posteingang vom Nachlassgericht ab. Für die Aufnahme einer Ausschlagungserklärung muss die Sterbeurkunde vorliegen.

Sollten Sie in Nürnberg wohnen, die Ausschlagung aber für ein anderes Gericht abgeben wollen, wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice: Amtsgericht Nürnberg - Bürgerservice Justiz - Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de).

Für die Ausschlagung fällt eine Gebühr von mindestens 30,00 € pro Termin an.

Ich habe eine Forderung gegen den Verstorbenen.

Wenn Sie Ihr berechtigtes Interesse nachweisen können, können Sie Auskunft über mögliche Erben des Verstorbenen erhalten. Ihre Anfrage stellen Sie bitte ausschließlich schriftlich unter Vorlage eines Nachweises (Kopie der Rechnung, Forderungsaufstellung, Vertragsunterlagen).

Wenn Sie wissen wollen, wie Sie Ihre Forderung gegen die Erben oder den Nachlass geltend machen können, müssen Sie sich rechtlich beraten lassen. Das Amtsgericht ist nicht zu einer Rechtsberatung befugt.

Wie kann ich meinen Pflichtteil / das mir im Testament zugedachte Vermächtnis geltend machen?

Ihren evtl. Pflichtteil oder ein Vermächtnis müssen Sie den Erben gegenüber geltend machen. Das Nachlassgericht wird hier nicht - auch nicht vermittelnd – tätig. Bei Rechtsstreitigkeiten um Vermächtnisse oder Pflichtteilsansprüche ist das Zivilgericht zuständig.

Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an einen Angehörigen der rechtsberatenden Berufe.

Es gibt Streit zwischen den Erben, was kann ich tun?

Die Aufteilung des Nachlasses machen die Erben unter sich aus. Das Nachlassgericht wird hier nicht - auch nicht vermittelnd - tätig.

Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an einen Angehörigen der rechtsberatenden Berufe.

 

Wie hoch sind die Erbenfreibeträge?

Die Erbschaftssteuer wird nicht vom Nachlassgericht bearbeitet. Zuständig ist hier das Erbschaftssteuerfinanzamt (für zuletzt in Nürnberg wohnhafte Verstorbene das Erbschaftssteuerfinanzamt Amberg).

Wenden Sie sich daher bitte an einen Angehörigen der rechtsberatenden Berufe oder an einen Steuerberater.

Ich möchte ein Haus kaufen, dessen Eigentümer verstorben ist.

Auskünfte zum Verfahren können nur an Personen erteilt werden, die ein berechtigtes Interesse haben. Als Kaufinteressent gehören Sie leider nicht zu diesem Personenkreis, so dass Ihnen keine Mitteilung über evtl. Erben gemacht werden kann.

Wo wurde der Verstorbene beerdigt?

Die Bestattung ist in der Regel Aufgabe der Angehörigen.

Sind keine Angehörigen bekannt, erfolgt die Bestattung durch die Stadt Nürnberg. Bitte wenden Sie sich an den Bestattungsdienst der Stadt Nürnberg und das Friedhofsamt.

 

Verfahrensübersicht