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Amtsgericht Regensburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Rechtsantragstelle

Aufgaben und Zuständigkeit

Die Rechtsantragstelle ist bei der Aufnahme bestimmter Anträge, wie Klagen, Anträgen nach dem Gewaltschutzgesetz etc. behilflich. Hier haben die Bürger die Möglichkeit, sich in rechtlichen Angelegenheiten allgemein zu informieren.

Die Rechtsantragstelle befindet sich in den Räumen des Bürgerservice Justiz im Erdgeschoss des Gerichts.

Auskünfte über die Erfolgsaussichten von Klagen oder sonstige rechtliche Beratungen sind dem Amtsgericht allerdings nicht erlaubt. Bitte wenden Sie sich hier an einen Rechtsanwalt.

Bürger, die sich einen Rechtsanwalt nicht leisten können, haben die Möglichkeit einen Beratungsschein zu beantragen.

Hinweise:
Um einen Beratungsschein für Beratungshilfe zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen (siehe unten unter der Rubrik Formulare und Anträge) und Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse nachweisen.
Bringen Sie deshalb alle hierzu notwendigen aktuellen Unterlagen mit, wie z.B. Verdienstbescheinigung, Arbeitslosenbescheid, Sozialhilfebescheid, Mietvertrag, Bescheinigungen über Darlehenszahlungen, Kontoauszüge etc..
Weiter ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich.

Sprechzeiten und Erreichbarkeit

Sprechzeiten:   siehe Bürgerservice Justiz

Telefon:   siehe Bürgerservice Justiz
Telefax:    siehe Bürgerservice Justiz

In dringenden Angelegenheiten (z.B. Antrag auf einstweilige Verfügung, Arrest oder einstweilige Anordnung) stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.

Formulare und Anträge (Vordrucke)
Weitere Informationen (Broschüren)

Verfahrensübersicht