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Amtsgericht Landau

Beratungshilfe

Wer die für eine Rechtsberatung erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, erhält unter bestimmten Voraussetzungen Beratungshilfe nach dem Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz).

Um einen Berechtigungsschein für eine Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt zu erhalten müssen die Vermögensverhältnisse umfassend dargelegt und nachgewiesen werden. Bitte bringen Sie deshalb sämtliche hierfür erforderlichen Unterlagen neuesten Datums mit, wie z.B. Verdienstbescheinigung, Arbeitslosengeld-/Sozialhilfebescheid, Kontoauszüge, Mietvertrag, Nachweise über das Bestehen und die Begleichung von Verbindlichkeiten usw.

Beratungshilfe wird nicht gewährt, wenn auf anderem Wege kostenfreie Beratung erlangt werden kann.

Weitere Informationen  und Downloads zu Formularen, Vordrucken, Anträgen (Antrag auf Prozesskostenhilfe, Beratungshilfe oder Verbraucherinsolvenz) erhalten Sie unter https://www.justiz.bayern.de/service/ und den dortigen weiteren Verlinkungen. oder in der beiliegenden PDF-Datei.

Erreichbarkeit

Die Beratungshilfe ist unter der Telefonnummer  09951/945-151 auf Zimmer 4 zu erreichen.

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