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Amtsgericht Landau

Zwangsvollstreckung

Hier können Sie sich über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Forderungspfändungen (Lohn-, Kontopfändungen usw.) informieren.

Nach glaubhaftem Vortrag bzw. Nachweis Ihrer Auskunftsberechtigung erhalten Sie hier

  • Abschriften von Vermögensverzeichnissen (nach altem Recht)
  • Löschung Ihrer Eintragung im Schuldnerverzeichnis (nach altem Recht)
  • Auskunft über Personen, die im Schuldnerverzeichnis des AG Landau an der Isar eingetragen sind

Zum 01.01.2013 ist ein neues Zwangsvollstreckungsrecht in Kraft getreten.
Seither werden Vermögensauskünfte zentral beim Zentralen Vollstreckungsgericht in Hof geführt. Auch das Schuldnerverzeichnis ist nun dort angesiedelt.

Auskünfte können Sie über das Internet unter www.vollstreckungsportal.de erhalten.
Dort sind genaue Anleitungen hinterlegt, wie Sie weiter verfahren müssen, um Auskünfte zu erhalten.

Erreichbarkeit

Das Vollstreckungsgericht befindet sich im 1. Stock, Zimmer 1.111
Zwangsvollstreckungsverfahren werden vom Vollstreckungsgericht bearbeitet, das unter 09951/945-148 bzw. -146 telefonisch zu erreichen ist. 

Verfahrensübersicht