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Amtsgericht Landau

Betreuungsverfahren

Hier erhalten Sie Auskunft zu den Themenbereichen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Desweiteren ist die Betreuungsabteilung zuständig, soweit neben der tatsächlichen Pflege einer hilfsbedürftigen Person auch deren Vertretung gegenüber Dritten geregelt werden muss. Dies kann durch die Anordnung einer rechtlichen Betreuung geschehen, die von dem für den Wohnsitz des Betroffenen zuständigen Amtsgericht eingerichtet werden kann.

Das Gericht leitet auf Anregung der betreuungsbedürftigen Person oder eines Dritten (z.B. Krankenhaus, behandelnder Arzt, Angehörige, Nachbarn) ein Betreuungsverfahren ein. Um dem Gericht die notwendigen Informationen frühzeitig zur Verfügung zu stellen empfiehlt sich die Verwendung des hierfür vorgesehenen Formblattes, welches Sie hier downloaden können:

Die Anregung ist beim Amtsgericht einzureichen, kann ggf. aber auch bei der Rechtsantragstelle  ausgefüllt werden.

Weitere Informationen  und Downloads zu Formularen, Vordrucken, Anträgen (Antrag auf Prozesskostenhilfe, Beratungshilfe oder Verbraucherinsolvenz) erhalten Sie unter https://www.justiz.bayern.de/service/ und den dortigen weiteren Verlinkungen.

Auch zu weiterem Informationsmaterial wie Info-Broschüren ist dort ein Zugang möglich.



Sollten Sie über eine BayernID verfügen, so können Sie die Anregung der Betreuung unter folgendem Link online ausfüllen und elektronisch an das Amtsgericht Landau an der Isar übermitteln:

https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/bet...


Erreichbarkeit

Die Abteilung für Betreuungen befindet sich im Erdgeschoss in Zimmer E.12.
und ist telefonisch unter 09951/945-188 bzw. 09951/945-186 zu erreichen.

Verfahrensübersicht