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Amtsgericht Landau

Nachlassverfahren

Wenn eine verstorbene Person seinen letzten Wohnsitz im Landkreis Dingolfing-Landau hatte, so ist das Nachlassgericht Landau a.d. Isar zuständig für:

  • die Ermittlung und Feststellung der Erben:
    • Das Nachlassgericht wird von sich aus tätig, wenn dem Nachlassgericht bekannt ist, dass zum Nachlass ein Grundstück oder sonstiges Vermögen gehört, dessen Wert die Beerdigungskosten übersteigt.
  • die Erteilung von Erbscheinen:
    • Ein Erbschein ist ein amtlicher "Ausweis" für den Erben über sein Erbrecht und die Größe seines Erbteils. Ein Erbschein wird nur auf Antrag erteilt.
  • Sicherungsmaßnahmen (z.B. die Anordnung einer Nachlasspflegschaft):
    • Eine Nachlasspflegschaft wird angeordnet, wenn die Erben unbekannt sind und gleichzeitig ein Bedürfnis zur Sicherung des Nachlasses besteht. Der Nachlasspfleger (in der Regel ein Rechtsanwalt) verwaltet den Nachlass für die noch nicht bekannten Erben.
      Er erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung aus dem Nachlass.
  • Entgegennahme von Beurkundung von Erbausschlagungen (auch wenn nur der Ausschlagende seinen Wohnsitz im Landkreis Dingolfing- Landau hat):
    • Eine Erbausschlagung ist die Erklärung, dass eine Erbschaft nicht angenommen wird, z.B. zur Vermeidung einer Schuldenhaftung.
  • die Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen:
    • Ein privatschriftliches Testament kann beim Nachlassgericht auf Antrag verwahrt werden, um einen Verlust des Testaments zu vermeiden.
      Die Verwahrung kostet eine einmalige Gebühr, die sich nach der Höhe des Vermögenswertes richtet.
      Bei notariellen Testamenten und Erbverträgen veranlassen die Notare die Verwahrung.

Nicht zuständig ist das Nachlassgericht für:

  • die Erbauseinandersetzung zwischen den Miterben und die Verteilung des Nachlassvermögens. Dies müssen die Erben untereinander regeln.
  • die Berechnung und Abwicklung von Pflichtteilsansprüchen.

Auch diese Ansprüche sind von den Beteiligten untereinander zu klären.

Erreichbarkeit

Das Nachlassgericht befindet sich im EG, Zimmer E.13.
Es ist telefonisch unter 09951/945-206, 09951/945-207 und 09951/945-203 erreichbar.

Verfahrensübersicht