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Amtsgericht Landau

Familienverfahren

Hier können Sie ggf. Verfahren einleiten, den Sachstand erfragen und Unterlagen (z.B. zum Versorgungsausgleich) abgeben. Darüber hinaus können Sie hier Urteilsausfertigungen in bereits abgeschlossenen Verfahren erhalten.

Anträge gem. §§ 1, 2 Gewaltschutzgesetz können Sie hier bzw. bei der Rechtsantragstelle stellen.
Fragen hinsichtlich der Rentenauskünfte und der Formblätter zum Versorgungsausgleich beantwortet der zuständige Rentenversicherungsträger bzw. Träger der sonstigen Vorsorge.

Terminsverlegungsanträge müssen schriftlich oder per Fax gestellt werden.

Das Scheidungsverfahren wird vom Amtsgericht automatisch überwacht. Sachstandsanfragen sind nicht notwendig, so lange Ihnen noch keine Auskünfte der Versorgungsträger und/oder vorläufige Berechnung des Versorgungsausgleichs zugegangen sind. Die Erholung der Auskünfte bei den Versicherungsträger dauert in der Regel mindestens drei Monate.

Sie können das Verfahren beschleunigen, indem Sie die vom Gericht und/oder den Versicherungsträgern angeforderten Unterlagen zügig einreichen.

Bitte beachten Sie, dass für viele Familiensachen Anwaltszwang gilt, d.h. Sie können Anträge und Erwiderungen nur über einen anwaltlichen Vertreter wirksam stellen bzw. einreichen.

Erreichbarkeit

Die Geschäftsstelle für Familiensachen befindet sich im 2. Stock in Zimmer 2.209.
Die Abteilung für Familienverfahren ist telefonisch unter 09951/945-166 bzw. 09951/945-169 erreichbar.

Verfahrensübersicht