Bußgeldverfahren
Die Bußgeldverfahren des Amtsgerichts Landau a.d. Isar werden in der Abteilung für Strafsachen bearbeitet.
Über den zulässigen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid entscheidet das Amtsgericht, wenn die Verwaltungsbehörde den Bußgeldbescheid aufrechterhält und die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht einstellt. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Verwaltungsbehörde ihren Sitz hat, in bestimmten Fällen auch das Amtsgericht des Begehungsortes oder des Wohnortes des Betroffenen.
Erreichbarkeit
Sie befindet sich im 1. Stock, Zimmer 1.108 (Jugendliche) und 1.107 (Erwachsene).
Die Geschäftstelle für Bußgeldsachen ist telefonisch unter 09951/945-128 (Jugendliche) und 09951/945-127 (Erwachsene) zu erreichen.
Verfahrensübersicht
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